Datum: 14.05.2024

Nach vzbv-Abmahnung: Temu bessert nach

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop

Zu sehen ist das Portrait von Ramona Pop. Im Hintergrund sind eine Straße und belaubte Bäume zu erkennen.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Wegen mehrerer Verstöße mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Betreiber der Online-Plattform Temu im März ab. Nun hat das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich der Anbieter, alle vom vzbv monierten Verstöße zu unterlassen. Hierzu zählt unter anderem die Verwendung manipulativer Designs („Dark Patterns“) während des Bestellens auf der Plattform, wie zum Beispiel der Hinweis ‚Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb‘. Auch Streichpreise ohne weitere Erklärung soll es nun bei Temu nicht mehr geben. Durch die umfangreiche Unterlassungserklärung ist das Verfahren des vzbv außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

Es ist gut, dass Temu sich verpflichtet hat, die von uns beanstandeten Verstöße abzustellen. Manipulative Designs sind ein Ärgernis für Verbraucher:innen. Durch die Unterlassungserklärung kann zudem ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird im Blick behalten, ob sich der Anbieter an seine Unterlassungserklärung hält.

Unabhängig davon muss die Europäische Kommission mit ihren geplanten Leitlinien Klarheit im Sinne der Verbraucher:innen schaffen, wie manipulative und süchtig machende Designs auf Online-Plattformen konkret verhindert werden können.“

Hintergrund

Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich Temu gegenüber dem vzbv, die mit der Abmahnung monierten Handlungen künftig zu unterlassen. Dadurch sind die Voraussetzungen für eine gerichtliche Geltendmachung der abgemahnten Punkte nicht mehr gegeben. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vertragsstrafe fordern.

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