Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für die Rechte der Verbraucher:innen auch vor Gericht ein. Mit Abmahnungen und Klagen geht der vzbv gegen Anbieter von Produkten und Dienstleistungen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Rund 1.000 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Quelle: Dominik Butzmann / vzbv
Ramona Pop
Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Wir setzen Verbraucherrechte konsequent auch vor Gericht durch. Dabei gehen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Anbieter vor, die sich nicht an geltendes Recht halten. Mit Abmahnungen und Unterlassungen erreichen wir, dass Anbieter nicht-verbraucherfreundliche Vertragsklauseln ändern und Abzocke beenden. Kollektive Klagerechte wie die Musterfeststellungsklage und die neue Sammelklage ermöglichen es, betroffenen Verbraucher:innen zu ihrem Recht und auch zu Entschädigung kommen zu lassen.
So setzt der vzbv Verbraucherrecht durch
Als klagebefugter Verband leitet der vzbv jährlich rund 300 Verfahren gegen Anbieter ein, die aus Sicht des vzbv gegen Verbraucherrecht verstoßen. Grundlage für Abmahnungen und Klagen sind Fälle, die direkt an die Verbraucherzentralen oder den vzbv gemeldet werden, in Beratungsgesprächen oder bei Untersuchungen herausstechen oder im Rahmen der Marktbeobachtung auffällig werden. Der vzbv prüft dann, ob es ob es sich um rechtliche Verstöße handelt und welche juristischen Schritte passend sind. Daran arbeiten zwei Teams im Verband: Team Rechtsdurchsetzung und Team Sammelklagen.
Welche Rolle spielt die Rechtsdurchsetzung in der Arbeit des vzbv?
Videointerview mit Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv
Die Deutsche Post muss ihre digitalen Briefmarken länger gelten lassen, Landgericht erklärt Preisanpassungsklausel von DAZN für unwirksam, Kund:innen des Energieversorgers BEV können ihren versprochenen Neukundenbonus erhalten: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Jahr 2023 zahlreiche Erfolge für Verbraucher:innen vor Gericht erzielt.
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Sammelklagen
Ob Dieselskandal, unrechtmäßig erhobene Bankentgelte oder überhöhte Strompreise: Immer wieder werden Verbraucher:innen Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken. Häufig scheuen sie dann den Gang vor Gericht – vor allem, wenn es um kleinere Beträge geht. Für diesen Fall gibt es seit 10. Oktober 2023 die neue Sammelklage.
Verbände wie der vzbv klagen stellvertretend für die Verbraucher:innen. Diese können sich in ein Klageregister eintragen. Der Verband übernimmt die Kosten für das Verfahren. Ein Urteil gilt dann automatisch für alle angemeldeten Menschen und sie erhalten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch einen Sachwalter direkt, also ohne selbst noch mal klagen zu müssen, eine Entschädigung.
Der Begriff der Sammelklage ist nicht gesetzlich definiert und wird in der Öffentlichkeit unterschiedlich verwendet. Der vzbv nutzt Sammelklage als Oberbegriff: für die Musterfeststellungsklage, mit der die Voraussetzungen für Ansprüche festgestellt werden und auch für die Abhilfeklage, mit der der vzbv direkt Schadensersatzleistungen einklagen kann. Beide Klageformen sind Varianten der Sammelklage.
Urteil vom 22.04.2024 | 4 HK O 11626/2 - nicht rechtskräftig | LG München
Während des Werbeanrufs erhielt ein Verbraucher eine E-Mail mit der Vertragszusammenfassung zum beworbenen Internettarif. Der Vodafone-Mitarbeiter forderte den Kunden auf, den ebenfalls in der Mail enthaltenen Link zur Auftragserteilung anzuklicken – noch während des Gesprächs. Damit aber hätte der Kunde den neuen Tarif verbindlich bestellt. Gegen dieses Vorgehen der Vodafone Deutschland GmbH hat der vzbv erfolgreich geklagt.
Urteil vom 19.03.2024 | EnZR 62/93 | Bundesgerichtshof und weitere
Das Oberlandesgericht München hat der E.ON Energie Deutschland GmbH untersagt, die Schlussrechnung für Stromlieferungen erst mehr als sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zu erteilen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Stromversorger wegen verspäteter Abschlussrechnungen verklagt.
Urteil vom 26.03.2024 | 14 U 134/23 - nicht rechtskräftig | OLG Karlsruhe
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat dem Versandhändler Pearl untersagt, im Onlineshop für einzelne Produkte den Expressversand voreinzustellen. Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des vzbv statt.
Urteil vom 17.04.2024 | 2-06 O 361/22 - nicht rechtskräftig | LG Frankfurt am Main
Der Elektronikanbieter Samsung darf in seinem Internetshop nicht für den Kauf von Mobiltelefonen werben, ohne über den Lieferzeitpunkt zu informieren. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
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Dokumente (7)
Oberlandesgericht Köln | 3 U 148/22 | 13.06.2023 - rechtskräftig
Eine für alle - Musterfeststellungsklage einführen | Stellungnahme des vzbv | September 2017
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Musterfeststellungsklage | September 2017
Urteil vom 22.04.2024 | 4 HK O 11626/2 - nicht rechtskräftig | LG München
Während des Werbeanrufs erhielt ein Verbraucher eine E-Mail mit der Vertragszusammenfassung zum beworbenen Internettarif. Der Vodafone-Mitarbeiter forderte den Kunden auf, den ebenfalls in der Mail enthaltenen Link zur Auftragserteilung anzuklicken – noch während des Gesprächs. Damit aber hätte der Kunde den neuen Tarif verbindlich bestellt. Gegen dieses Vorgehen der Vodafone Deutschland GmbH hat der vzbv erfolgreich geklagt.
Urteil vom 19.03.2024 | EnZR 62/93 | Bundesgerichtshof und weitere
Das Oberlandesgericht München hat der E.ON Energie Deutschland GmbH untersagt, die Schlussrechnung für Stromlieferungen erst mehr als sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zu erteilen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Stromversorger wegen verspäteter Abschlussrechnungen verklagt.
Urteil vom 26.03.2024 | 14 U 134/23 - nicht rechtskräftig | OLG Karlsruhe
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat dem Versandhändler Pearl untersagt, im Onlineshop für einzelne Produkte den Expressversand voreinzustellen. Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des vzbv statt.
Urteil vom 17.04.2024 | 2-06 O 361/22 - nicht rechtskräftig | LG Frankfurt am Main
Der Elektronikanbieter Samsung darf in seinem Internetshop nicht für den Kauf von Mobiltelefonen werben, ohne über den Lieferzeitpunkt zu informieren. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Urteil vom 30.01.2024 | 3 U 1594/23 - rechtskräftig | Oberlandesgericht Nürnberg
Bei einer Vorkasse-Zahlung auf netto-online.de mussten Verbrau-cher:innen ihre Rechnung zahlen, bevor ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg der Betreiberin, der NeS GmbH, nun untersagt. Damit gab das Gericht - anders als die Vorinstanz - einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG haben heute im Rahmen der Musterfeststellungsklage einen Vergleich geschlossen mit dem Ziel, geschädigte Dieselkäufer schnell zu entschädigen. Über den Vergleich informiert der vzbv auf einer Pressekonferenz.
vzbv-Vorstand Klaus Müller wird heute eine kurzes Presse-Statement (5 – 10 Minuten) zu den Vergleichsverhandlungen zwischen dem vzbv und VW abgeben. Ton- und Kameraaufnahmen sind möglich.
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Quelle: vzbv unter Verwendung von Avantgarde - fotolia.com
Der vzbv hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. In dem Pressegespräch informiert der vzbv über den Ablauf der Verhandlung und wie es für Betroffene der Dieselmanipulation weitergehen wird. Bislang gibt es rund 430.000 Anmeldungen zur Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz.
Die Bundespressekonferenz lädt ein zur Pressekonferenz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Thema: „Software-Manipulation: Musterfeststellungsklage des vzbv in Kooperation mit dem ADAC“.
Auf einer gemeinsamen Veranstaltung diskutieren der vzbv und die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland Lösungsmodelle für eine effektive Durchsetzung des Verbraucherrechts.