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Datum: 17.04.2019

Mehr Transparenz im Onlinehandel

Europäisches Parlament verabschiedet Richtlinie des New Deal for Consumers

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Quelle: rawpixel - fotolia.com

  • Neue Richtlinie soll mehr Transparenz auf Vergleichsplattformen schaffen.
  • Verbraucherbewertungen müssen künftig nachweislich authentisch sein.
  • Händler sind in Zukunft verpflichtet, Verbraucher über personalisierte Preise zu informieren.

Verbraucher sollen sich beim Onlineshopping künftig besser orientieren können. Dafür sorgt die neue europäische Richtlinie über die bessere Durchsetzung und Modernisierung des EU-Verbraucherrechts, die heute vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Für Verbraucher soll es unter anderem einfacher werden, authentische Produktbewertungen zu erkennen und Suchergebnisse auf Vergleichsplattformen einzuordnen.

„Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es schon viel zu lange viel zu große Hürden, wenn sie im Internet einkaufen oder sich Online über Produkte informieren möchten. Mit der neuen Richtlinie schafft das Europäische Parlament die längst überfällige Grundlage für mehr Transparenz und Vertrauen im Onlinehandel“, so Florian Stößel, Referent im Team Recht und Handel des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Der Richtlinienvorschlag ist Teil des New Deal for Consumers, den die EU-Kommission am 11. April 2018 vorgelegt hatte. Das Maßnahmenpaket umfasst Änderungen an vier EU-Richtlinien.

Klare Vorteile für Verbraucher

Die neuen Regeln sollen Verbrauchern das Einkaufen im Internet erleichtern und unlautere Geschäftspraktiken in ihre Schranken weisen. Die neuen Vorgaben umfassen dabei unter anderem folgende Bereiche:

  • Klarheit über Rechtsansprüche: Im Onlinehandel müssen Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben und welche Rechte sie im Falle von Problemen haben.
  • Bessere Nachvollziehbarkeit von Rankings: Verbraucher müssen leicht erkennen können, ob Suchergebnisse beispielsweise durch Provisionszahlungen beeinflusst wurden.
  • Schutz vor personalisierten Preisen: Kunden sollen künftig Gewissheit haben, ob der ihnen angebotene Preis auch für alle anderen Kunden gilt. Handelt es sich um einen personalisierten Preis, der beispielsweise durch die Nutzung eines bestimmten Endgeräts oder bisherige Bestellungen beeinflusst wurde, muss dies klar gekennzeichnet werden. So können Verbraucher vermeintliche Schnäppchen von überteuerten Angeboten besser unterscheiden.
  • Authentizität von Kundenbewertungen: Händler und Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass vermeintliche Kundenbewertungen tatsächlich von Kunden stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung genutzt oder erworben haben.
  • Schutz vor dubiosen Ticket-Börsen: Der Weiterverkauf von Veranstaltungstickets ist künftig verboten, wenn der Verkäufer das Ticket durch den automatisierten Kauf einer großen Anzahl an Tickets erwirbt. Überteuerte Zweitverkäufe sollen so verhindert werden.

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Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

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