- Wärmeplanung kann wichtigen Beitrag zum Ausbau der Wärmenetze leisten.
- Fernwärmemarkt muss endlich verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden.
- Regierung sollte ambitionierte Vorgaben setzen zur Dekarbonisierung der vorhandenen Wärmenetze.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz möchte die Bundesregierung den Anteil fossilfrei erzeugter Wärme erhöhen und die Wärmenetze in Deutschland ausbauen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Plan der Regierungskoalition. Gleichzeitig müssen nach Auffassung des vzbv auch die Rahmenbedingungen für Wärmekund:innen verbessert werden.
„Der Fernwärmemarkt muss endlich verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen über intransparente Preise und nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen zeigen, dass es bei Fernwärme große Unklarheiten und Probleme gibt“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Mehr Wärmenetze darf es deshalb nur bei gleichzeitiger Verbesserung des Verbraucherschutzes geben. Nur so kann eine breite Zustimmung in der Bevölkerung erreicht und Fernwärme zu einer attraktiven Lösung für immer mehr Verbraucher:innen werden."
Der vzbv fordert in diesem Sinne die Einführung einer deutschlandweiten Wärmenetzkarte sowie einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht. Monopolistische und intransparente Strukturen können nicht dauerhaft mit einem Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert werden. Darüber hinaus kritisiert der vzbv das geringere klimapolitische Ambitionsniveau im Vergleich zur vorherigen Fassung des Entwurfs. So geht der jetzige Entwurf, insbesondere bei der Dekarbonisierung der vorhandenen Wärmenetze, nicht weit genug.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatten bereits im Juni einen gemeinsamen Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz veröffentlicht. Nach der bisherigen Ressortabstimmung, der Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändeanhörung sowie der politischen Einigungen zum Gebäudeenergiegesetz haben die Ministerien den Entwurf überarbeitet und erneut zur Konsultation gestellt. Nach Abschluss der Ressortabstimmung soll der Gesetzesentwurf am 16. August 2023 im Kabinett verabschiedet und nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause ins Parlament eingebracht werden.