Datum: 17.06.2024

Gute Nachricht für Verbraucher:innen: Greenwashing künftig erschwert

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Green Claims Directive

Klimaneutral produziert, bienenfreundlich hergestellt, schützt die Ozeane: Umweltbezogene Werbeaussagen finden sich immer häufiger auf Verpackungen. Heute hat der Rat der Europäischen Union (EU) sich politisch zur Green Claims Directive (GCD) positioniert. Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing zu verhindern. Künftig soll es Vorgaben geben, wie und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen umweltbezogene Werbeaussagen (Green Claims) verwenden dürfen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Pressefoto 1: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

„Gute Nachricht für Verbraucher:innen: Der Rat der Europäischen Union hat heute – trotz deutscher Enthaltung – seine Position zur Green-Claims-Richtlinie beschlossen. Die Green-Claims-Richtlinie kann Verbraucher:innen künftig besser vor Greenwashing schützen. Dafür muss sich das Europäische Parlament in den Trilogverhandlungen noch für weitere Verbesserungen einsetzen.

Wichtig ist, dass die besonders irreführende Werbung mit Klimaneutralität vollständig ausgeschlossen wird. Und es braucht konkretere Vorgaben, wie Unternehmen den Wahrheitsgehalt von Green Claims nachweisen müssen. Europaweit müssen einheitliche Maßstäbe gelten.

Mit der Richtlinie wird es in Zukunft weniger umweltbezogene Werbeaussagen am Markt geben. Denn viele Green Claims lassen sich nicht belegen. Für Verbraucher:innen wäre das positiv. Im aktuellen Dschungel an Siegeln und Claims können sie sich kaum orientieren.“

Hintergrund

Nach dem Beschluss der Allgemeinen Ausrichtung des Rates der Europäischen Union beginnen die informellen Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission und Europäischem Parlament, wenn sich dieses konstituiert hat. Die Kommission hatte die Richtlinie am 22. März 2023 vorgeschlagen, das Parlament hatte sich am 12. März 2024 positioniert. Erst nachdem sich die drei Institutionen auf eine gemeinsame Position geeinigt haben, wird diese offiziell beschlossen und tritt nach einer Übergangsfrist in Kraft.

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Die Mehrheit der Befragten verlässt sich darauf, dass die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Herstellungsprozessen überprüft wird

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Insbesondere jüngere Menschen verlassen sich nach eigenen Angaben tendenziell auf die Überprüfung von Werbeaussagen bzgl. Menschenrechte und Arbeitsschutzmaßnahmen

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Insbesondere jüngere Menschen verlassen sich nach eigenen Angaben tendenziell auf die Überprüfung von Werbeaussagen bzgl. Menschenrechte und Arbeitsschutzmaßnahmen  

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