- Werbung mit Klimaneutralität: Aus vzbv-Sicht müssen klare Vorgaben folgen, wie Nachhaltigkeitsaussagen zu belegen sind.
- vzbv fordert Verpflichtung für Hersteller, die Lebensdauer ihrer Produkte gut sichtbar anzugeben.
- Bundesregierung sollte wie im Koalitionsvertrag versprochen die Gewährleistungsdauer an die Lebensdauer anpassen.
Das Europäische Parlament hat eine schärfere Regulierung von Werbung mit Umwelteigenschaften und anderen Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten beschlossen. Die Regelungen sind Teil des europäischen Green Deals. Sie sollen Verbraucher:innen vor Greenwashing schützen und umweltfreundliche Kaufentscheidungen erleichtern. Trotz einiger guter Regelungen war der Vorschlag der Europäischen Kommission aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) von Anfang an nicht ambitioniert genug.
„Die angebliche Klimaneutralität von Produkten ist ein Werbemärchen. Endlich schiebt die EU hier einen Riegel vor“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Damit Verbraucher:innen tatsächlich nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen können, braucht es aber weitere Regelungen. „Wenn der europäische Gesetzgeber es ernst meint, können die beschlossenen Maßnahmen nur der Anfang sein“, so Pop. Vor allem mit Blick auf die Richtlinie über umweltbezogene Aussagen und das Recht auf Reparatur müssen Rat und Parlament aus vzbv-Sicht noch einmal deutlich nachlegen.
Allgemeine Aussagen wie „umweltverträglich“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ müssen künftig unmittelbar erläutert werden, etwa auf der Verpackung. Wenn eine solche Erläuterung unterbleibt oder nicht möglich ist, sind Umweltaussagen nur noch im Rahmen gesetzlich regulierter Vorgaben erlaubt – zum Beispiel zur Energieeffizienz, die europarechtlich geregelt ist.
Neue Regelungen gibt es auch für Nachhaltigkeitssiegel. Die Umwelteigenschaft, die mit derartigen Siegeln beworben wird, muss künftig von unabhängiger Stelle zertifiziert werden. Aus Sicht des vzbv ist das ein erster Schritt, es fehlen aber Anforderungen, wie Aussagen von Nachhaltigkeitssiegeln untermauert werden können. „Damit Verbraucher:innen sich im Siegeldschungel besser zurechtfinden, braucht es weniger Siegel – und diese müssen konkrete Vorgaben und ambitionierte Standards haben. Dann können Verbraucher:innen sich darauf verlassen, dass drin ist, was drauf steht“, so Pop.
Maßgeblich für nachhaltigere Kaufentscheidungen sind Informationen darüber, wie haltbar ein Produkt ist. Mit der neuen Regelung müssen Händler unter anderem Informationen zu freiwilligen Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren an Verbraucher:innen weitergeben – allerdings nur dann, wenn Hersteller diese Informationen zur Verfügung stellen. Das ist nach Ansicht des vzbv nicht geeignet, um flächendeckend den Kauf langlebiger Produkte zu fördern. Hersteller müssen verpflichtet werden, die Lebensdauer von Produkten gut sichtbar anzugeben. Daran sollte sich dann die Dauer der Gewährleistung orientieren.
Bei Obsoleszenz – also bereits bei der Herstellung von Produkten angelegte kürzere Haltbarkeit oder begrenzte Funktionsfähigkeit – sehen die geplanten Neuregelungen lediglich neue Kommunikationsregeln, etwa Informationspflichten und Werbebeschränkungen vor. Produkte, die so konstruiert sind, sollten aus Sicht des vzbv allerdings gar nicht auf den Markt gelangen dürfen.
Die Hoffnungen für eine wirkungsvolle Weichenstellung hin zu umweltfreundlichem und nachhaltigem Konsum liegen nun auf weiteren Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission: das Recht auf Reparatur, die Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte und die Green-Claims-Richtlinie.
Zusätzlich muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag versprochenen Vorhaben angehen: Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten für Verbraucher:innen kenntlich machen und die Gewährleistungsdauer an die Lebensdauer anpassen.