Datum: 12.03.2024

Greenwashing: Verbraucher:innen dürfen nicht in die Irre geführt werden

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Green Claims Directive

Klimaneutral produziert, recycelbare Verpackung, bienenfreundlich hergestellt: Beim Einkaufen werden Verbraucher:innen immer häufiger mit umweltbezogenen Werbeversprechen konfrontiert. Wann und wie solche Green Claims verwendet werden dürfen, will die Europäische Kommission mit der Green Claims Directive regeln. Am 12. März stimmt das Europäische Parlament über den Vorschlag der Europäischen Kommission ab.

Zu sehen ist das Portrait von Ramona Pop. Im Hintergrund sind eine Straße und belaubte Bäume zu erkennen.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Unternehmen sind mit Werbeversprechen über angeblich umweltfreundliche Produkte oft sehr kreativ. Diese Versprechen können sie regelmäßig nicht belegen. Verbraucher:innen haben dann das Nachsehen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass drin ist, was drauf steht. Es ist gut, dass das Europäische Parlament Greenwashing einen Riegel vorschieben möchte.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments müssen sich dafür einsetzen, dass grüne Werbeversprechen künftig nur dann verwendet werden dürfen, wenn die Umweltauswirkungen entlang des gesamten Lebensweges des Produkts auch entsprechend bewertet wurden. Ist dieser Nachweis nicht möglich, etwa weil anerkannte wissenschaftliche Methoden dazu fehlen, sollten Unternehmen nicht mit dem Claim werben dürfen.

Die Europäischen Parlamentarier müssen auch regeln, dass CO2-Kompensationsprogramme nicht als Grundlage für vermeintlich grüne Werbeaussagen herangezogen werden dürfen. Außerdem sollten die Vorschriften für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe gelten. Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass Werbeaussagen glaubwürdig sind. Das Europäische Parlament hat nun die Chance, den Wildwuchs rund um Green Claims einzuhegen.

Hintergrund

Die Green Claims Richtlinie ergänzt die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die allgemeine Regelungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln vorschreibt. Mit der Green Claims Richtlinie sollen Kriterien und Bedingungen definiert werden, wann umweltbezogene Werbeaussagen verwendet werden dürfen.

Die anschließenden Trilog-Verhandlungen von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und EU-Ministerrat werden voraussichtlich nach der Europawahl im Juni 2024 stattfinden.

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Die Mehrheit der Befragten verlässt sich darauf, dass die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Herstellungsprozessen überprüft wird

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Insbesondere jüngere Menschen verlassen sich nach eigenen Angaben tendenziell auf die Überprüfung von Werbeaussagen bzgl. Menschenrechte und Arbeitsschutzmaßnahmen

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Insbesondere jüngere Menschen verlassen sich nach eigenen Angaben tendenziell auf die Überprüfung von Werbeaussagen bzgl. Menschenrechte und Arbeitsschutzmaßnahmen  

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