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Datum: 04.07.2023

Gebäudeenergiegesetz: Verbraucher:innen drohen Kostenfallen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop

Die Bundesregierung plant die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes noch vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen. Der vzbv fordert Nachbesserungen mit Blick auf drohende Kostenfallen und mehr Mieterschutz. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Pressefoto 8: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Der vzbv hatte sich im monatelangen Streit für mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Verbraucher:innen bei der Wärmewende ausgesprochen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf erfüllt diese Voraussetzungen nur bedingt.

Verbraucher:innen werden mit einem Dschungel an Optionen und Sonderregelungen konfrontiert. Unter der Überschrift Technologieoffenheit können weiterhin auch Gasheizungen eingebaut werden, sofern sie als H2-ready deklariert werden. Die CO2-Bepreisung und die absehbar steigenden Netzentgelte werden fossiles Gas mittelfristig deutlich teurer machen. Und Wasserstoff und Biomethan werden entweder gar nicht oder nur zu äußerst hohen Preisen verfügbar sein. Jetzt noch eine neue Gasheizung einzubauen, kann deshalb für Verbraucher:innen zu einem extrem teuren Experiment werden.  

Verpflichtende Energieberatungen sollen die Verbraucher:innen vor diesen Kostenfallen schützen. Damit das gelingt, fordert der vzbv, dass diese Beratungen nur durch unabhängige Energieberater:innen oder gleichwertig qualifizierte Fachkräfte ohne Interessenskonflikte durchgeführt werden dürfen.

Es ist gut, dass mit der kommunalen Wärmeplanung Fernwärme einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten soll. Im gleichen Atemzug müssen die Rechte der Verbraucher:innen gegenüber den Versorgern gestärkt werden. Mit einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht und mehr Transparenz bei den Fernwärmepreisen können die Verbraucher:innen vor Preiswillkür geschützt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält eine Reihe begrüßenswerter Regelungen zum Mieterschutz. Allerdings werden Mieter:innen für den Fall, dass sich ein Vermieter für eine Heizung entscheidet, die zwar in der Anschaffung vergleichsweise günstig ist, aber hohe Betriebskosten aufweist, nicht wirkungsvoll vor überhöhten Heizkosten geschützt.

Das Ziel des Gesetzes Energie einzusparen, wurde zugunsten der reinen Reduktion von Treibhausgasen deutlich abgeschwächt. Viele Regelungen zur Steigerung der Energieeffizienz wurden aus dem Gesetz gestrichen.

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz die wichtige Chance vertan, die Wärmewende im Gebäudesektor klimazielkonform und sozialverträglich auf den Weg zu bringen und die Verbraucher:innen dabei mitzunehmen.

Stellungnahme zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 30.06.2023

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Eine knappe Mehrheit zeigt sich grundsätzlich offen für den Verkauf und/oder den Erwerb von Solarstrom aus der Nachbarschaft.

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Grafik Befragung Mieterstrom für Mieter

Quelle: Online-Befragung von eye square im Auftrag des vzbv

Befragung Mieterstrom für Mieter

Insgesamt 80 Prozent der befragten Mieter:innen sind unter bestimmten Voraussetzungen bereit, Mieterstrom von ihrem Vermieter zu erwerben - zwei Drittel aber nur, wenn sie dadurch Geld sparen.

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72 Prozent der Verbraucher:innen sehen Einsparmöglichkeiten bei ihrem Energieverbrauch. Gut ein Viertel (27 Prozent) sieht kein Einsparpotenzial.

Umfrage Energiepreiskrise: Ensparpotential

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Trotz Energiepreiskrise: Ein Großteil fordert mehr Einsatz beim Klimaschutz

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Sorgen über finanzielle Belastungen durch die Energiepreis-Krise

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