Der Bundestag hat das Gebäude-Energie-Gesetz beschlossen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Mit der Verabschiedung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) wird jetzt endlich mehr Planungssicherheit für private Haushalte bei der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Heizungen geschaffen, aber es bleiben noch offene Fragen.
Zur Planungssicherheit gehört auch, dass niemand seine jetzige Heizung ausbauen muss, wenn sie ganz normal läuft, noch reparierbar ist und wenn sie das Alter von 30 Jahren noch nicht erreicht hat.
Wer seine Heizung ab 2026 oder 2028 ersetzen will oder muss, steht aber mit dem neuen GEG vor einem Dschungel an Optionen. Unter anderem sollen Wärmepumpen, Fernwärme, Pelletheizungen oder Wasserstoff-ready-Gasheizungen die alten Öl- und Gasbrenner ersetzen. Vor allem bei Wasserstoffheizungen drohen Privathaushalten Kostenfallen. Mit erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff wird auf absehbare Zeit nur in geringen Mengen verfügbar und sehr teuer sein.
Die wichtige Frage nach der finanziellen Unterstützung beim Einbau klimafreundlicher Heizungen ist für Verbraucher:innen zudem noch offen. Zwar sollen künftig private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen stärker unterstützt werden, die Gesamtförderhöhe soll aber deutlich sinken. Hier muss die Bundesregierung sowohl für Ein- als auch für Mehrfamilienhäuser deutlich nachbessern, damit Eigentümer:innen und Mieter:innen die teils hohen Investitionskosten auch stemmen können.
Ein Anschluss an ein Fernwärmenetz ist zwar eine gute Idee, allerdings müssen jetzt endlich die Verbraucherrechte in diesem Monopolmarkt gestärkt werden. Dafür braucht es eine bundesweite Preisaufsicht, und die Wärmenetze müssen schnell mit erneuerbaren Energien gespeist werden.
Wer jetzt oder in den kommenden Jahren eine neue Heizung einbauen lassen will, sollte sich professionelle Hilfe bei einer unabhängigen Energieberatung holen. Die Investition soll sich ja lohnen, eine Heizung ist ein Langfristprojekt.