Der Zugang zu Daten großer Plattformen soll Forscher:innen helfen, systemische Risiken zu identifizieren und deren Auswirkungen auf Verbraucher:innen zu verringern. Die Europäische Kommission hat daher einen Entwurf für eine delegierte Verordnung zum Forschungsdatenzugang zur Konsultation gestellt. Die Verordnung soll die Bedingungen für den Datenzugang festlegen und dabei die Interessen der Forschung mit den Rechten der Plattformen und ihrer Nutzer:innen in Einklang bringen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind jedoch Anpassungen am Entwurf erforderlich.
Die Nutzung von Online-Plattformen und Suchmaschinen prägt zunehmend den Alltag der Verbraucher:innen. Doch häufig bleibt unklar, wie Algorithmen Inhalte priorisieren oder Daten für personalisierte Empfehlungen nutzen. Dieses fehlende Wissen birgt Risiken wie Manipulation, Desinformation und Diskriminierung. Verbraucher:innen können ihre Rechte nur schwer wahrnehmen, und systemische Gefahren wie Hassrede und Vorurteile bleiben oft verborgen.
Ein Forschungsdatenzugang gemäß dem Digital Services Act (DSA) kann helfen, diese Risiken zu minimieren. Wissenschaftliche Untersuchungen könnten aufdecken, wie Plattformen Daten nutzen, welche Auswirkungen Algorithmen haben und ob die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten wird. Diese Erkenntnisse fördern Transparenz und Fairness und unterstützen die Durchsetzung des Europäischen Rechts.
Der Entwurf der delegierten Verordnung präzisiert die Bedingungen für den Datenzugang. Dabei gilt es, die berechtigten Interessen der Forschung und der Allgemeinheit mit den Rechten der Plattformen und ihrer Nutzer:innen auszubalancieren. Zwar bietet der Entwurf eine solide Grundlage, jedoch besteht aus Sicht des vzbv Anpassungsbedarf, um eine gerechte Berücksichtigung aller Interessen zu gewährleisten.
Der vzbv fordert unter anderem:
- Es muss klar definiert sein, dass „zugelassene Forscher“ auch zivilgesellschaftliche Organisationen umfasst, die die Anforderungen des DSA erfüllen.
- Die Verordnung sollte explizit regeln, dass Plattformen keine Gebühren für den Datenzugang erheben dürfen.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Dateninventare der Plattformen vollständig, präzise und aktuell sind.
- Die Verordnung sollte präzisere Vorgaben zum Datenschutz enthalten.
Diese und weitere Positionen werden in der Stellungnahme des vzbv ausführlich dargelegt.