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Datum: 05.12.2023

EU-Ökodesign: Produkte sollen nachhaltiger werden

vzbv begrüßt Regeln der neuen EU-Ökodesign-Verordnung und fordert mehr Tempo

  • Mehr Nachhaltigkeit: Künftig sollen fast alle Produkte unter die Ökodesign-Verordnung fallen.
  • vzbv begrüßt digitalen Produktpass und Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren.
  • vzbv fordert Tempo bei gesetzlichen Vorgaben für neue Produktgruppen.
Mann repariert Waschmaschine

Quelle: Friends Stock - AdobeStock

Wer nachhaltig konsumieren möchte, hat es bislang nicht immer leicht. Oft mangelt es an verlässlichen Informationen, Transparenz und Auswahl. Ändern soll das die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR). Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich gestern auf eine ambitionierte Novellierung der ESPR geeinigt: Künftig sollen für deutlich mehr Produktgruppen die Anforderungen an ökologische Nachhaltigkeit reguliert werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Neuerungen und fordert, dass die Regelungen für neue Produktgruppen zeitnah erlassen werden.

„Damit Verbraucher:innen nachhaltig einkaufen können, brauchen sie eine Auswahl an verlässlich nachhaltigen Produkten und transparente Informationen, zum Beispiel über die Reparierbarkeit. Die neue Ökodesign-Verordnung markiert einen Wendepunkt für die Produktpolitik in Europa. Länger haltbare, umweltfreundliche und energieeffiziente Produkte könnten zum Standard werden,“ sagt Elke Salzmann, Referentin Ressourcenschutz des vzbv. „Verbraucher:innen können dann viel Geld sparen. Sie müssen sich nicht mehr über Produkte ärgern, die schnell kaputtgehen oder nicht repariert werden können.“

Bereits die bisherigen Vorschriften zu Ökodesign und Energiekennzeichnung haben dazu beigetragen, den Energieverbrauch wichtiger Produktgruppen transparent zu machen und zu senken sowie deren Umweltverträglichkeit zu verbessern. Das schont auch den Geldbeutel der Verbraucher:innen.

Vorgaben für zahlreiche Produkte

Bisher wurden Produkte reguliert, die nennenswert Energie verbrauchen, etwa Elektrogeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen. Künftig sollen fast alle Produktgruppen unter die europäische Ökodesign-Verordnung fallen können, so auch Textilien oder Möbel. Das begrüßt der vzbv. Dabei sollen neben dem Energieverbrauch auch Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit und Reparierbarkeit reguliert werden.

Damit die Verordnung schnell im Verbraucheralltag ankommt, müssen Vorgaben für mehrere Produktgruppen gleichzeitig gelten können. Die sogenannten horizontalen Regulierungen sind aus vzbv-Sicht richtig. Es bleibt abzuwarten, ob sie, wie derzeit vorgesehen, ab 2025 umgesetzt werden.

Schluss mit dem Wegwerfen von Neuware

Der vzbv begrüßt, dass künftig endlich die Vernichtung unverkaufter Ware verboten wird. Zunächst gilt dies für unverkaufte Textilien und Schuhe, später könnten weitere Produktgruppen folgen. „Es ist richtig, dass neuwertige Textilien nicht mehr vernichtet werden dürfen. Das ist ein starkes Signal hin zu mehr nachhaltigem Konsum. Unternehmen müssen nun endlich Verantwortung übernehmen. Fast-Fashion, die im Mülleimer landet, muss endlich der Vergangenheit angehören,“ sagt Elke Salzmann.

Großes Potenzial sieht der vzbv im geplanten digitalen Produktpass. Er könnte nachhaltige Kaufentscheidungen erleichtern. Über den Produktpass sollen Verbraucher:innen zuverlässige und bessere Informationen über Reparatur, Wiederaufbereitung und Recycling von Produkten erhalten. Ob sich die Erwartungen an dieses Instrument erfüllen, bleibt vorerst offen. Erst 2027 ist mit dem ersten digitalen Produktpass zu rechnen.

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