- Ausbeutung sensitiver Daten zu Werbezwecken wird eingeschränkt.
- Schutz von Verbraucher:innen auf Online-Marktplätzen bleibt unzureichend.
- Dark Patterns: Verbot von manipulativen Designtricks kommt, wenn auch nur in abgeschwächter Form.
Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union haben sich im Trilog auf eine Verordnung zum Digital Services Act (DSA) geeinigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Verordnung, weil sie Online-Plattformen stärker in die Pflicht nimmt. Damit wird das Internet für Verbraucher:innen fairer und sicherer.
„Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt, dass zukünftig Tricksereien und Manipulation auf vielen Online-Plattformen erschwert werden und Werbung basierend auf sensitiven Nutzerdaten nicht mehr präsentiert werden darf. Aber: Es wäre mehr drin gewesen. Leider wurde die Verarbeitung sensitiver Daten zu Werbezwecken nicht generell untersagt. Der Schutz von Verbraucher:innen vor unsicheren Produkten und unseriösen Händlern auf Online-Marktplätzen bleibt weiter unzureichend“, sagt Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv. „Es bleibt abzuwarten, inwieweit der DSA dazu beiträgt, Verbraucher:innen beim Online-Kauf besser vor unsicheren Produkten und unseriösen Angeboten zu schützen“, so Gurkmann.
Der vzbv begrüßt, dass persönliche Daten Minderjähriger nicht mehr für die Anzeige von Werbung verwendet werden dürfen. Auch für erwachsene Nutzer:innen gilt: Das Anzeigen von Werbung auf Basis sensitiver Daten, wie etwa Angaben zur sexuellen Orientierung, politischen Überzeugung oder Gesundheit wird verboten. Ein klares und umfassendes Verbot, sensitive und persönliche Daten von Minderjährigen zu Zwecken der personalisierten Werbung zu verarbeiten, geht aus dem Kompromiss jedoch nicht hervor. Das hatte der vzbv vehement gefordert.
Der vzbv begrüßt, dass sich der Rat und das Europäische Parlament im Trilog darauf verständigen konnten, die Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Pflicht zu nehmen. Künftig muss die Legalität von Produkten stichprobenartig mit offiziellen Datenbanken abgeglichen werden. Der vzbv kritisiert, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen nicht zu regelmäßigen Testkäufen verpflichtet wurden. Dadurch hätten diese verifizieren können, ob Händler Verbraucherrechte, wie etwa das Widerrufsrecht, einhalten. Dass Betreiber von Online-Marktplätzen bei Sorgfaltspflichtverletzungen weiterhin nicht haftbar gemacht werden können, ist ein weiteres Manko des europäischen Verhandlungsergebnisses.
Ein konsequenter Schritt ist, dass die Manipulation von Nutzerentscheidungen über Designtricks explizit untersagt werden soll. Bisher können Vermittlungsplattformen und Online-Marktplätze über sogenannte Dark Patterns das Verhalten von Verbraucher:innen bei der Nutzung von Webseiten beeinflussen. Und das mitunter zum Nachteil der Verbraucher:innen, indem zum Beispiel Kündigungsprozesse erschwert oder Abofallen geschickt versteckt werden. Die Vorschläge des Europäischen Parlaments wurden nur in abgeschwächter Form übernommen, zum Nachteil der Verbraucher:innen. Jetzt kommt es auf eine effektive Durchsetzung des Dark-Pattern-Verbotes an.
Der DSA tritt voraussichtlich ab 2023 in Kraft. Die Zeit bis zum Inkrafttreten muss genutzt werden, um offene Fragen und mögliche Konflikte um behördliche Zuständigkeiten und deren finanzielle Ausstattung zu klären.
Denn künftig müssen nationale Behörden und eine noch zu gründende europäische Institution dafür sorgen, dass sich die Plattformen an die neuen Regelungen halten. Wie nützlich diese für Verbraucher:innen sind, wird sich daher auch in der konkreten Umsetzung und Durchsetzung des DSA zeigen. Der vzbv wird das genau beobachten.
In der ab 2026 avisierten Revision des DSA wird der vzbv insbesondere darauf dringen, dass Online-Marktplätze noch stärker in die Pflicht genommen werden.