Unabhängige Patientenberatung (UPD) patientenorientiert aufstellen

BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

Patient wird beraten

Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com

Die Neuaufstellung der UPD ist ein zentraler Baustein für ein verbraucher- und patientenorientiertes Gesundheitssystem.

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Patient:innen sind die schwächste Gruppe im hochkomplexen Gesundheitssystem. Mitunter ist es für sie sehr schwer, ihre Rechte durchzusetzen, immer wieder kommt es zu Konflikten. Als Beratungsstelle in Konfliktsituationen muss die UPD patientenorientiert und von kommerziellen Interessen unabhängig neu aufgestellt werden. 

„Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.“

  • Die UPD sollte unabhängig von Kostenträgern, Politik, Leistungserbringern und Industrie aufgestellt sein. Um ihre finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen, braucht die UPD eine bedarfsgerechte Finanzierung durch Steuermittel, die sicherstellt, dass sie für privat und gesetzlich Versicherte, aber auch für Nicht-Versicherte da ist.
  • Die UPD sollte von Verbraucher- und Patientenorganisationen getragen werden, die Erfahrung in der allgemeinen Patientenberatung haben.
  • Um individuelle Problemlagen zu verstehen, müssen sich Berater:innen mit dem Gesundheitswesen vor Ort auskennen. Dazu braucht die UPD neben telefonischer Beratung auch regionale Beratungsstellen.

Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene „Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ weist gravierende Konstruktionsfehler auf: Die Patientenorganisationen als natürliche Interessensvertreter und Fürsprecher der Patient:innen bleiben bei der strukturellen Neuausrichtung der Beratungsstrukturen außen vor und die Krankenkassen erhalten als Stifter mächtige Instrumente zur Kontrolle und zum Eingriff in die Stiftungstätigkeiten. Nach langwierigen und unnötigen Verzögerungen vor, im und nach dem Gesetzgebungsverfahren hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) die Gründung der UPD-Stiftung inzwischen auf den Weg gebracht. Nach großen Zugeständnissen des Bundesministeriums für Gesundheit an den GKV-SV in der Gesetzes- und erneut bei der Satzungsformulierung erhält dieser unter anderem Widerspruchsrechte bei künftigen Haushaltsberatungen und Einfluss auf die Schwerpunkte der Beratung. Diese Aspekte stehen einer unabhängigen, patientenorientierten und staatsfernen Beratungstätigkeit der UPD bereits in der Gründungsphase entgegen.  

Alles zum Thema: Patientenrechte und -beratung

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Gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) und dem Sozialverband VdK Deutschland hat der vzbv einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Neuaufstellung der UPD in einer Stiftung bürgerlichen Rechts vorgelegt. Beim Neustart der UPD müssen Unabhängigkeit und Dauerhaftigkeit sicherstellt gestellt sein. Genau das ermöglicht die Stiftungsform. Da die aktuelle Trägerschaft der UPD Ende 2023 ausläuft, sollte die Neuaufstellung der UPD eines der ganz wichtigen gesundheitspolitischen Anliegen des ersten Halbjahres 2022 sein.

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