Unabhängige Patientenberatung (UPD) patientenorientiert aufstellen

BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

Patient wird beraten

Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com

Die Neuaufstellung der UPD ist ein zentraler Baustein für ein verbraucher- und patientenorientiertes Gesundheitssystem.

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Abgeschlossen

Patient:innen sind die schwächste Gruppe im hochkomplexen Gesundheitssystem. Mitunter ist es für sie sehr schwer, ihre Rechte durchzusetzen, immer wieder kommt es zu Konflikten. Als Beratungsstelle in Konfliktsituationen muss die UPD patientenorientiert und von kommerziellen Interessen unabhängig neu aufgestellt werden. 

„Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.“

  • Die UPD sollte unabhängig von Kostenträgern, Politik, Leistungserbringern und Industrie aufgestellt sein. Um ihre finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen, braucht die UPD eine bedarfsgerechte Finanzierung durch Steuermittel, die sicherstellt, dass sie für privat und gesetzlich Versicherte, aber auch für Nicht-Versicherte da ist.
  • Die UPD sollte von Verbraucher- und Patientenorganisationen getragen werden, die Erfahrung in der allgemeinen Patientenberatung haben.
  • Um individuelle Problemlagen zu verstehen, müssen sich Berater:innen mit dem Gesundheitswesen vor Ort auskennen. Dazu braucht die UPD neben telefonischer Beratung auch regionale Beratungsstellen.

Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene „Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ weist gravierende Konstruktionsfehler auf: Die Patientenorganisationen als natürliche Interessensvertreter und Fürsprecher der Patient:innen bleiben bei der strukturellen Neuausrichtung der Beratungsstrukturen weitgehend außen vor und die Krankenkassen erhalten als Stifter mächtige Instrumente zur Kontrolle und zum Eingriff in die Stiftungstätigkeiten. 

Auf Grund langwieriger und unnötiger Verzögerungen vor, im und nach dem Gesetzgebungsverfahren hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) die Gründung der UPD-Stiftung erst Ende 2023 auf den Weg gebracht. Die seit Dezember 2023 ruhende Beratungstätigkeit der UPD wurde Anfang Mai 2024 zunächst mit einer rein telefonischen Beratung wiederaufgenommen. Im zweiten Halbjahr sollen die ersten regionalen Beratungsstellen ihren Betrieb aufnehmen. Der vzbv ist als maßgebliche Patientenorganisation im Stiftungsrat vertreten und wird sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin für eine unabhängige, patientenorientierte und staatsferne Beratungstätigkeit der UPD einsetzen.

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