Mit einer an die Lebensdauer gekoppelten, verlängerten Gewährleistungsdauer sowie einem Recht auf Reparatur müssen Produkte länger nutzbar werden.
- Verbraucher:innen wollen mehrheitlich ihre Geräte lieber reparieren als neu kaufen. Reparatur verlängert die Lebensdauer, das ist gut für Umwelt und Klima und schont den Geldbeutel der Verbraucher:innen. Einer Ressourcenkrise kann durch eine längere Haltbarkeit von Produkten entgegengewirkt werden.
- Die zweijährige Gewährleistungsfrist trägt aktuell nicht dazu bei, dass langlebige Produkte gefördert werden, da diese Frist unabhängig von der erwarteten oder angepriesenen Lebensdauer des gekauften Produkts gilt.
„Wir wollen Nachhaltigkeit by design zum Standard bei Produkten machen. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur). Wir stellen den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicher. Herstellerinnen und Hersteller müssen während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitstellen. Wir prüfen Lösungen zur Erleichterung der Nutzbarkeit solcher Geräte über die Nutzungszeit hinaus. Für langlebige Güter führen wir eine flexible Gewährleistungsdauer ein, die sich an der vom Hersteller oder der Herstellerin bestimmten jeweiligen Lebensdauer orientiert.“
- Das „Recht auf Reparatur“ muss in erster Linie über das EU-Ökodesign umgesetzt werden, indem die entsprechenden Vorgaben für Produkte gemacht werden.
- Gleichzeitig muss die Reparatur auf nationaler Ebene durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturleistungen und einen bundesweiten Reparaturbonus gestärkt werden.
- Ein Reparaturindex muss europaweit oder auf nationaler Ebene Verbraucher:innen informieren, wie leicht und wie günstig ein Gerät zu reparieren ist.
- Der vzbv fordert zudem eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte, die sich an der Lebensdauer der Produkte orientiert. Die Lebensdauer muss gut sichtbar auf dem Produkt oder bei den Produktbeschreibungen angebracht werden.