Neustart der privaten Altersvorsorge

BMF (Bundesministerium der Finanzen)

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Die Riester-Rente ist gescheitert und muss schnellstmöglich durch einen öffentlich-rechtlichen Vorsorgefonds ersetzt werden. 

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen
  • Viele Verbraucher:innen sind auf eine private Zusatzvorsorge als Ergänzung zur gesetzliche Rente angewiesen.
  • Die bisherige Riester-Rente funktioniert nicht. Riester-Verträge sind teuer, unrentabel und häufig unflexibel.
  • Die Riester-Rente ist nicht reformierbar, denn der Fehler liegt im System. Private Zusatzvorsorge über den Kapitalmarkt kann nur auf Basis eines öffentlich-rechtlich organisierten Vorsorgefonds gelingen. 

„Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge.

  • Der vzbv fordert die Riester-Rente zu beenden und stattdessen einen öffentlichen-rechtlich organsierten Vorsorgefonds einzuführen, über den Verbraucher:innen einfach und kostengünstig privat fürs Alter vorsorgen können. Mit dem Modell der Extrarente hat der vzbv bereits im Jahr 2019 einen Vorschlag formuliert
  • Die von der Bundesregierung eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ hat ihren Bericht zu Reformvorschlägen zur privaten Altersvorsorge finalisiert und am 17. Juni 2023 veröffentlicht.  

  • Der Bericht erkennt in seiner Problemanalyse zu hohe Kostenstrukturen und Mängel in der Produktqualität an, schlägt aber trotzdem keine grundlegende Reform vor.  

  • Die Fokusgruppe verpasst somit die Chance, die Probleme der privaten Altersvorsorge grundlegend zu lösen. 

  • Die Fokusgruppe hat sich mehrheitlich gegen die Einführung eines öffentlich organisierten Vorsorgefonds entschieden, der im Interesse der Verbraucher:innen wäre. Demgegenüber sichern die Vorschläge der Fokusgruppe weiter die wirtschaftlichen Interessen der Anbieter von Vorsorgeprodukten ab. 

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