Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Einigung zur europäischen Verbraucherkreditrichtlinie. Sie stärkt die Rechte von Verbraucher:innen bei der Kreditvergabe. Verbraucher:innen sind jedoch auch künftig nicht ausreichend vor überhöhten Zinsen geschützt, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv:
Mit ihrer Einigung zur Verbraucherkreditrichtlinie steckt die EU einen guten Rahmen, um Verbraucherinnen und Verbraucher am Kreditmarkt besser zu schützen. Etwa dadurch, dass die Richtlinie künftig auch Vertragsarten wie Buy-now-pay-later, Nullprozentfinanzierungen und Kredite unter 200 Euro umfassen soll. Der vzbv fordert schon lange, dass wichtige Anforderungen bei der Kreditvergabe auch für diese Kreditformen gelten müssen.
Gut ist auch, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung zu einem strengeren Schutzinstrument weiterentwickelt werden soll. Es sollen künftig keine Verträge mehr vergeben werden dürfen, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung negativ ausfällt. Weiterhin begrüßt der vzbv den Ausschluss von personenbezogenen Daten mit Diskriminierungspotential aus dem Prozess der Kreditwürdigkeitsprüfung.
Die Einigung beinhaltet eine erhebliche Stärkung der Verbraucherrechte bei der Kreditvermittlung im Handel. Künftig müssen sich Kreditgeber und Kreditvermittler einer Registrierungs- und Zulassungspflicht unterziehen. Hiervon ausgenommen sind nur kleine und mittlere Unternehmen.
Besser geschützt werden Verbraucherinnen und Verbraucher auch vor dem Abschluss einer meist überteuerten und unpassenden Restschuldversicherung. Kredit und Versicherung müssen künftig getrennt voneinander mit einer Bedenkzeit von mindestens drei Tagen verkauft werden. Das ist aus Sicht des vzbv positiv, die Bedenkzeit sollte allerdings länger als drei Tage sein.
Die Chance auf EU-Ebene für einen wirksamen Schutz vor Wucherzinsen wurde vertan. Das ist problematisch. Der vzbv wird sich weiter für einen effektiven, präventiven Schutz vor Wucherzinsen einsetzen.