Angriffe auf Bankkonten von Verbraucher:innen nehmen zu. Kund:innen bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, weil Banken ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vernachlässigen Banken ihre eigenen Sorgfaltspflichten und müssten mehr tun, um Verbraucher:innen vor Betrug zu schützen.
„Verbraucher:innen wird im Betrugsfall immer wieder die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten und damit grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen“, sagt Heiko Fürst, Finanzexperte beim vzbv. „Damit verlagern Banken die Haftung von sich selbst auf ihre Kund:innen.“ In allen anderen Fällen – außer bei grober Fahrlässigkeit und wenn die Verbraucher:innen selbst betrügerisch handeln – müssen nämlich die Banken haften.
Die Erkenntnisse der Marktbeobachtung des vzbv zeigen: Zahlungsdienstleister kommen naheliegenden Sorgfaltspflichten nur ungenügend nach. So scheint die Überwachung von Kontoaktivitäten nur unzureichend zu erfolgen und die technischen Systeme, wie Onlinebanking oder Banking-Apps, gegen Angriffe nicht sicher genug gestaltet zu sein. Außerdem scheinen die für Kund:innen auferlegten Verhaltensregeln mit dem tatsächlichen Verhalten der Bank nicht immer übereinzustimmen. Während Kund:innen quasi auferlegt wird, jederzeit über aktuelle Betrugsmaschen informiert zu sein, um Betrüger:innen nicht auf den Leim zu gehen, sind Sorgfaltspflichten für Anbieter gesetzlich kaum definiert und werden bei Auseinandersetzungen vor Gericht auch selten geprüft.
Der vzbv fordert
- Der Gesetzgeber sollte Zahlungsdienstleister stärker in die Pflicht nehmen und deren Sorgfaltspflichten konkreter definieren.
- Zahlungsdienstleister sollten stärker ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um betrügerische Überweisungen zu identifizieren und rechtzeitig zu stoppen.
- Zahlungsdienstleister sollten verpflichtet werden, Schutzmaßnahmen (wie Überweisungslimits) so auszugestalten, dass Verbraucher:innen sich darauf verlassen können – und Betrüger sie nicht einfach unterlaufen können.
Weiterführende Informationen:
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