Endlich umsetzen, was bereits im Gesetz steht: Banken und Sparkassen müssen Schäden erstatten, wenn Verbraucher:innen Opfer von Betrug werden. Der Gesetzgeber muss die Überarbeitung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2 - PSD2) nutzen, um vor allem Bankkund:innen besser zu schützen.
Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt, kommentiert:
Fake-Anrufe, imitierte Websites, bald womöglich gefälschte Stimmen durch Künstliche Intelligenz: Mit immer ausgeklügelteren Betrugsmaschen versuchen Betrügerinnen und Betrüger, die Ersparnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erbeuten. Die Betrogenen bleiben immer wieder auf dem Schaden sitzen. Denn Banken und Sparkassen drücken sich um ihre Verantwortung beim Ersetzen der Schäden. Und das, obwohl sie laut Gesetz haften müssen. Der vzbv fordert deshalb Nachbesserungen an der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, damit Gesetzeslücken geschlossen werden und Verbraucherinnen und Verbraucher Schäden tatsächlich ersetzt bekommen. Die Weiterentwicklung der PSD2 entscheidet darüber, ob Verbraucherinnen und Verbraucher Online-Banking und digitale Zahlungsmittel in Zukunft vertrauensvoll nutzen können.