Die Digitalisierung verändert das Zahlungsverhalten: Der Stationäre Handel verliert an Bedeutung. E-Commerce nimmt zu. Neue Dienste und Technologien erleichtern das Zahlen per Smartphone oder Kontaktlos-Funktion an der Kasse.
Bargeld, das als einziges Zahlungsmittel Privatsphäre und finanzielle Inklusion sicherstellt, gerät dadurch unter Druck. Während Verbraucher:innen an der Kasse noch die Wahl haben, wie sie bezahlen möchten, fehlt ihnen im digitalen Raum eine Alternative, die alle voraussetzungsfrei nutzen können und die vor Überwachung durch Konzerne geschützt sind.
Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) hat die EU das Bezahlen mithilfe von Starker Kundenauthentifizierung und Haftungsregeln zwar sicherer gemacht. Gleichzeitig brachte die PSD2 neue Gefahren für die Privatsphäre der Verbraucher:innen, da sie Drittanbietern das Recht gibt, nach der Verbraucher-Einwilligung Zugriff auf ihre Kontobewegungen zu geben.
Die Gefahr ist groß, dass Verbraucher:innen auf dieser Grundlage kategorisiert und bewertet werden. Wer seine Daten nicht preisgeben möchte, würde in diesem Szenario von vornherein von Dienstleistungen ausgeschlossen. Es drohen vollkommen durchleuchtete Verbraucher:innen.
Der vzbv fordert
Die Politik muss das Recht auf Bargeld durchsetzen.
Reform von PSD2, inklusive einer Beschränkung von Kontozugriffen.
Die EZB sollte einen digitalen Euro entwerfen, der die Qualitäten des Bargelds in die digitale Sphäre überträgt.
Instant Payments sollen die Grundlage für einen europäischen Zahlungsverkehr werden.
Quelle: vzbv / Gert Baumbach
Michaela Schröder
Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik
Auch der Zahlungsverkehr ist Teil unserer kritischen Infrastruktur – und Bargeld ein gutes Mittel für mehr Resilienz in diesem Bereich.
Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen mit der Postbank! Die Umstellung der IT-Systeme der Postbank durch die Deutsche Bank hat für Verbraucher:innen zu massiven Problemen geführt. Hat die Bank das Chaos wieder im Griff? Welche Schäden und Probleme sind bei Ihnen aufgetreten? Wurde Ihnen geholfen?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 15. Januar 2025 eine Vergleichsseite für Zahlungskonten veröffentlicht. Auf der Website der BaFin können Verbraucher:innen nun unabhängig die Kosten und Konditionen von Girokonten vergleichen.
Am 20. November kommt das Nationale Bargeldforum zum zweiten Mal zusammen, um erste wichtige Ergebnisse zu beschließen. Bei der zentralen Aufgabe, die Verfügbarkeit von Bargeld langfristig sicherzustellen, gibt es jedoch bisher zu wenig Fortschritt. Dazu Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt im vzbv.
Angriffe auf Bankkonten von Verbraucher:innen nehmen zu. Kund:innen bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, weil Banken ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vernachlässigen Banken ihre eigenen Sorgfaltspflichten und müssten mehr tun, um Verbraucher:innen vor Betrug zu schützen.
Verbraucher:innen können betrügerische Phishing-Mails nicht gut von echten E-Mails oder Abläufen bei ihrer Bank unterscheiden. Das zeigt eine repräsentative Online-Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
In Deutschland werden in der Spitze die teuersten Basiskonten angeboten. Das ergab ein europaweiter Vergleich von Basiskonto-Entgelten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Zur Pressemeldung
Dokumente (22)
Due diligence obligations for payment service providers
Findings of an analysis carried out by the Team Monitoring Financial Markets at the Federation of German Consumer Organisations | 10 October 2024
Urteil vom 07.03.2023 | 6 O 156/22 | Landgericht Hildesheim
Aus einem Bestellbutton muss eindeutig hervorgehen, dass ein Klick auf die Schaltfläche eine zahlungspflichtige Bestellung auslöst. „Mit Kreditkarte zahlen“ und ähnliche Fomulierungen, die sich auch auf die Wahl des Zahlungsmittels beziehen können, sind unzulässig.
Urteil vom 09.03.2023 | 52 O 103/22 – nicht rechtskräftig | Landgericht Berlin
Das Landgericht Berlin hat der Sparda-Bank Berlin untersagt, Klauseln zu Verwahrentgelten für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten zu verwenden, wenn diese den Kund:innen anhand gesonderter Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden. Unzulässig sind auch vorformulierte „Vereinbarungen“, mit denen Kund:innen auf berechtigte Erstattungsansprüche verzichten. Das Urteil ist bereits das dritte, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in derzeit laufenden Gerichtsverfahren um Bankgebühren gegen die Sparda-Bank erwirkt hat.
Urteil vom 28.10.2022 | 7 O 566/21 | LG Nürnberg-Fürth
Banken dürfen in ihren AGB für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte regeln. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Raiffeisen – meine Bank eG entschieden und entsprechende Klauseln für nichtig erklärt.
Urteil vom 05.07.2022 | 33 O 5241/21 | Landgericht München
Das Landgericht München hat der Merkur Privatbank die Verwendung von Klauseln untersagt, nach denen Kund:innen für die Teilnahme an TAN-Verfahren auch dann ein Entgelt zahlen müssen, wenn sie die ausgegebene TAN nicht zur Onlinezahlung einsetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Gebühren im Preisverzeichnis der Bank geklagt.
Urteil vom 22.12.2021 | 12 O 34/21 | Landgericht Düsseldorf
Zu diesem Urteil existiert bereits ein aktuelleres Urteil
Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten kein gesondertes Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volksbank Rhein-Lippe entschieden. Damit schloss sich das Gericht der Auffassung des Landgericht Berlins an, das zuvor die Verwahrentgelte der Sparda Bank Berlin für Tagesgeld- und Girokonten für unzulässig erklärt hatte. In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Köln konnte sich der vzbv nur mit einem kleinen Teilerfolg durchsetzen.
Ein Girokonto ist eine Voraussetzung dafür, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Obwohl ein Basiskonto insbesondere für Verbraucher:innen mit geringen finanziellen Mitteln eingeführt wurde, sind gerade sie von den hohen Entgelten besonders betroffen. Diese paradoxe Situation gilt es durch eine konkrete Vorgabe für Maximal-Entgelte zu beseitigen.
Je digitaler das Leben wird, desto öfter können Verbraucher:innen nicht mit Bargeld bezahlen. Bislang sind Verbraucher:innen dann stets auf private Zahlungsmittel zurückgeworfen. Ein digitales gesetzliches Zahlungsmittel steht bislang nicht zur Verfügung. Der digitale Euro bietet die Chance, das zu ändern.