Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 15.05.2024

Transparenzvorgaben beim Scoring müssen umfassend gestaltet und kontrolliert werden

vzbv nimmt anlässlich der ersten Lesung im Bundestag Stellung zum Regierungsentwurf des Bundesdatenschutzgesetzes

Im Regierungsentwurf zum neuen Bundesdatenschutzgesetz sind wichtige Vorschläge für eine verbraucherschützende Regulierung des Bonitäts-Scorings durch Wirtschaftsauskunfteien enthalten. Der Entwurf zielt darauf ab, eine faire und transparente Datenverarbeitung gesetzlich abzusichern. Aufgrund von Bonitäts-Scores werden immer wieder Telekommunikations- oder Kreditverträge abgelehnt oder bestimmte Zahlungsarten im Online-Handel für Verbraucher:innen nicht angeboten. Der Vorschlag ist daher ein erster wichtiger Schritt, um Verbraucher:innen vor diskriminierenden Scores zu schützen. Der Entwurf bedarf allerdings einer Erweiterung, um in der Praxis gut zu wirken.

Mensch, der auf Laptoptasten drückt

Quelle: Fotolia - Konstantin Yuganov

Dorothea Mohn, Leiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

„Die gesetzlichen Anforderungen dürfen nicht bei den Auskunfteien haltmachen, sondern müssen auch die Unternehmen berücksichtigen, die Scores in ihrer Vertragsentscheidung nutzen. Sonst laufen die geplanten Transparenzvorgaben ins Leere.“

Der vzbv fordert:

  • Im Gesetzgebungsverfahren muss geprüft werden, wann der Score in der Praxis einer Vertragsentscheidung „maßgeblich“ zugrunde liegt. Diese Vorgabe vom EuGH muss eine Konkretisierung erfahren, damit die praktische Wirksamkeit der neuen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes abschließend bewertet werden kann.
  • Der vorgeschlagene Ausschluss von Adressdaten, Daten aus sozialen Medien, besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Kontoinformationen und dem Namen muss beibehalten werden, um eine faire Datenverarbeitung zu ermöglichen.
  • Es bedarf konkreter Qualitätsanforderungen und deren Überwachung durch unabhängige Zertifizierungsstellen, um zu gewährleisten, dass Verträge nur auf Grundlage von hochwertigen Bonitäts-Scores abgelehnt werden.
  • Die im Grundsatz sinnvollen Transparenzanforderungen an Auskunfteien müssen konkretisiert werden, um eine nachvollziehbare Darstellung sicherzustellen.
  • Unternehmen, die Scores negativ in eine Vertragsentscheidung einfließen lassen, müssen verpflichtet werden, Verbraucher:innen über den Score, die berechnende Stelle und die Rolle des Scores in der Vertragsentscheidung zu informieren.
  • Die geplante Einschränkung des Auskunftsrechtes aufgrund von Geschäftsinteressen muss gestrichen werden. Sowohl die Datenschutz-Grundverordnung, als auch das Bundesdatenschutzgesetz enthalten ausreichende Schutzvorschriften für derartige Unternehmensinteressen.

Stellungnahme

Faires und transparentes Bonitäts-Scoring gesetzlich verankern

Faires und transparentes Bonitäts-Scoring gesetzlich verankern

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) zum Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) I April 2024

Ansehen
PDF | 236.7 KB

Alles zum Thema: Bonitäts-Scoring

Artikel (3)
Dokumente (2)
Faires und transparentes Bonitäts-Scoring gesetzlich verankern

Faires und transparentes Bonitäts-Scoring gesetzlich verankern

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) zum Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) I April 2024

Ansehen
PDF | 236.7 KB
Verbrauchergerechtes Bonitäts-Scoring | 7. Dezember 2023

Verbrauchergerechtes Bonitäts-Scoring | 7. Dezember 2023

Sicherstellung eines transparenten und nachvollziehbaren Verfahrens, Schutz vor willkürlichen und ungenauen Bonitäts-Bewertungen und Schaffung einer neutralen und kompetenten Aufsichtsstruktur

Ansehen
PDF | 225.11 KB
Urteile (2)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Johannes Müller

Johannes Müller

Referent Team Finanzmarkt

info@vzbv.de +49 30 25800-0