Die Dekarbonisierung der Wirtschaft und des Gebäudesektors im Zuge der Energiewende wird voraussichtlich zu einem starken Rückgang bei der Nachfrage nach fossilem Erdgas führen. Es ist deshalb absehbar, dass ein Großteil der Gasverteilernetze zukünftig nicht mehr benötigt wird und stillgelegt werden kann.
Für diese Transformation ist eine Anpassung des Rechtsrahmens erforderlich, der einerseits eine sichere und bezahlbare Energieversorgung der Verbraucher:innen gewährleistet, aber auch den Kommunen und den Verteilernetzbetreibern Planungssicherheit bietet und zu keinen unzumutbaren Härten führt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat erste Handlungsoptionen entwickelt und dazu ein Green Paper zur Konsultation gestellt.
In seiner Stellungnahme fordert der vzbv unter anderem
- Vorkehrungen zu treffen, die einen sprunghaften Anstieg der Netzentgelte für die privaten Verbraucher:innen während des Transformationszeitraums verhindern.
- für Kündigungen des Gasnetzanschlusses eine Frist von mindestens zehn Jahren festzulegen.
- die Definition von Härtefallregelungen, unter denen von einer Stilllegung betroffene Verbraucher:innen eine Entschädigung für die verkürzte Nutzungsdauer ihrer Gasheizung erhalten können.
- Erdgasverteilernetze primär stillzulegen und nur dann zurückzubauen, wenn dies zwingend erforderlich ist.
Stellungnahme
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