Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 legt wichtige Regeln für den elektronischen Zahlungsverkehr fest. Sie regelt den Schutz und die Rechte von Verbraucher:innen beim Online-Banking, reguliert neue Zahlungsdienste und macht Vorgaben zur europaweiten Aufsicht über Zahlungsdienstleister. Die aktuelle Überprüfung der Richtlinie sollte aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) genutzt werden, um Haftungslücken zu schließen und den elektronischen Zahlungsverkehr sicherer zu gestalten. Mit einer Stellungnahme beteiligt sich der vzbv am Konsultationsverfahren. Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv, kommentiert:

Quelle: vzbv / Gert Baumbach
Die PSD2 hat den elektronischen Zahlungsverkehr ein gutes Stück sicherer gemacht. Sie ist allerdings teilweise lückenhaft und hat einige neue Probleme erzeugt. So hat die Richtlinie eine sinnvolle Haftungsregelung geschaffen, die die Ersparnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern wirksam schützen soll – auch bei Hackerangriffen. In der Praxis können sich Banken und Sparkassen aber zu leicht aus der Affäre ziehen. Hier muss der europäische Gesetzgeber nachbessern.
Außerdem ist die Privatsphäre von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kontoinformationsdiensten, die zweckgebunden auf Kontoumsätze zugreifen, nicht ausreichend geschützt. Die EU muss dafür sorgen, dass die Dienste gemäß der Datenschutzgrundverordnung reguliert sind. Ziel muss es sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Kontoinformationsdienste trotz der Preisgabe ihrer Kontoumsätze vertrauensvoll nutzen können.
Verbraucherinnen und Verbraucher sind immer häufiger gezwungen, ein aktuelles Smartphone-Modell zu verwenden, um Online-Banking oder Online-Zahlungen abzuwickeln. Auch wer auf eigene Kosten Chip-TAN-Geräte besorgt, hat keine Sicherheit, dass die Bank das Verfahren dauerhaft anbietet. Notwendig sind Vorgaben, die verschiedene Verifizierungsverfahren beim elektronischen Zahlungsverkehr sicherstellen. Die Teilhabe aller Verbraucherinnen und Verbraucher muss abgesichert sein.
Mängel gibt es auch in der Aufsicht der PSD2. Finanzaufsicht- und Datenschutzbehörden sollten künftig sowohl grenzüberschreitend als auch behördenübergreifend eng zusammenarbeiten müssen.