Datum: 04.06.2024

Recht auf schnelles Internet: Papiertiger ohne Wirkung

Gastbeitrag von Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien des vzbv zum Recht auf Versorgung mit Breitband

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In der Theorie haben Verbraucher:innen mit dem Inkrafttreten der Telekommunikationsmindestversorgungs-Verordnung (TKMV) seit 1. Juni 2022 einen individuellen Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Internet. Wer keinen Zugang hat, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden und diesen Anspruch geltend machen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aber kein Anbieter freiwillig die Versorgung sicherstellt, muss die Bundesnetzagentur (BNetzA) Unternehmen wie beispielsweise die Telekom oder Vodafone dazu verpflichten, diese Leistung zu erbringen.

Doch trotz tausender Anfragen ist dies in den vergangenen zwei Jahren nur einmal passiert. Die Politik muss sich dem Thema endlich annehmen, die Bandbreiten anheben und den Prozess der Antragsstellung vereinfachen, damit das Recht auf Versorgung einen echten Nutzen für Bürger:innen hat.

In ihrem Gastbeitrag erklärt Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien beim vzbv, worum es beim Recht auf Versorgung geht und an welchen Stellen nachgebessert werden muss. Der Text erschien am 30. Mai 2024 online im Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI und kann hier in voller Länge nachgelesen werden:

Recht auf schnelles Internet: Papiertiger ohne Wirkung

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Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Stellungnahme des vzbv | November 2023

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Stellungnahme zum Konsultationspapier der Bundesnetzagentur zu Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung für die Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau digitaler Infrastruktur

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Kundenschutz im Telekommunikationsmarkt stetig verbessern

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Kernergebnisse des Verbraucherreports 2021 | Zweiseiter | Oktober 2021

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Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz | Stellungnahme des vzbv | Mai 2017

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) für die öffentliche Anhörung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtbegriffe nach Artikel 4 Abs. 4 der EU-Verordnung 2015/2120 | Mai 2017

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Verbrauchern einen schnellen Internetzugang ermöglichen #VerbraucherZählen

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Der flächendeckende Breitbandausbau in Deutschland ist derzeit politisch in aller Munde. Immer wieder wird debattiert, ob und wie Regulierungserleichterungen für marktmächtige Unternehmen den Infrastrukturausbau ankurbeln könnten. Im Hinblick auf den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation bekommt die Debatte auch europaweit aktuelle Relevanz. Mögliche Änderungen des derzeitigen Ordnungsrahmens werden dabei überwiegend aus industriepolitischer Sicht diskutiert. Die Interessen von Verbraucherinnen und Verbraucher, als wichtiger Nachfrager solcher Anschlüsse, wurden bislang vernachlässigt.

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Susanne Blohm

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