In der Theorie haben Verbraucher:innen mit dem Inkrafttreten der Telekommunikationsmindestversorgungs-Verordnung (TKMV) seit 1. Juni 2022 einen individuellen Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Internet. Wer keinen Zugang hat, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden und diesen Anspruch geltend machen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aber kein Anbieter freiwillig die Versorgung sicherstellt, muss die Bundesnetzagentur (BNetzA) Unternehmen wie beispielsweise die Telekom oder Vodafone dazu verpflichten, diese Leistung zu erbringen.
Doch trotz tausender Anfragen ist dies in den vergangenen zwei Jahren nur einmal passiert. Die Politik muss sich dem Thema endlich annehmen, die Bandbreiten anheben und den Prozess der Antragsstellung vereinfachen, damit das Recht auf Versorgung einen echten Nutzen für Bürger:innen hat.
In ihrem Gastbeitrag erklärt Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien beim vzbv, worum es beim Recht auf Versorgung geht und an welchen Stellen nachgebessert werden muss. Der Text erschien am 30. Mai 2024 online im Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI und kann hier in voller Länge nachgelesen werden: