- Minderung bei zu geringer Bandbreite gescheitert: vzbv fordert pauschal 15 Euro monatlichen Schadensersatz.
- Bundesnetzagentur muss Recht auf Versorgung endlich durchsetzen und Anbieter verpflichten, unterversorgte Gebiete anzuschließen.
- Bundesregierung muss Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung mit Breitband wie zugesichert anheben.
Obwohl alle Bürger:innen seit fast zwei Jahren ein Recht auf Versorgung mit Breitband haben, bleiben die Ansprüche bislang Papiertiger. Und selbst wenn man einen schnellen Internetanschluss hat, stockt und hakt es häufig, da die vertraglich zugesagte Geschwindigkeit des Internetanschlusses bei Verbraucher:innen nicht ankommt. Im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamen Internet.
„Zu langsames Internet ist ein echtes Ärgernis für Verbraucher:innen. Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssen Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden. Der vzbv schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen wird, bis die Diskrepanz behoben ist“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Verbraucher:innen steht in diesem Fall bisher ein Minderungsrecht zu. Jedoch gibt es gravierende Probleme bei der Durchsetzung. Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering oder gewähren unter Umständen gar keine Minderung. „Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht“, sagt Pop.
„Die Bundesregierung muss das Recht auf Versorgung mit Breitband endlich ernst nehmen. Die Mindestbandbreite muss erhöht und Bürger:innen mit einem Anspruch müssen endlich versorgt werden“, sagt Pop. Praktisch muss hier die Bundesnetzagentur Anbieter verpflichten, unterversorgte Haushalte anzuschließen.
Das Recht auf Versorgung mit Breitband soll wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe für alle sichern. Derzeit haben Endnutzer:innen grundsätzlich einen Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s, im Upload: mindestens 1,7 Mbit/s und eine Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden. Die Bundesregierung hatte eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert und muss jetzt liefern.