Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 16.10.2023

Breitbandversorgung: vzbv fordert pauschal 15 Euro Schadensersatz bei zu langsamem Internet

vzbv: Kundenschutz im Telekommunikationsmarkt muss verbessert werden

  • Minderung bei zu geringer Bandbreite gescheitert: vzbv fordert pauschal 15 Euro monatlichen Schadensersatz.
  • Bundesnetzagentur muss Recht auf Versorgung endlich durchsetzen und Anbieter verpflichten, unterversorgte Gebiete anzuschließen.
  • Bundesregierung muss Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung mit Breitband wie zugesichert anheben.
Frustrierte Frau sitzt vor einem Laptop

Quelle: PheelingsMedia - AdobeStock

Obwohl alle Bürger:innen seit fast zwei Jahren ein Recht auf Versorgung mit Breitband haben, bleiben die Ansprüche bislang Papiertiger. Und selbst wenn man einen schnellen Internetanschluss hat, stockt und hakt es häufig, da die vertraglich zugesagte Geschwindigkeit des Internetanschlusses bei Verbraucher:innen nicht ankommt. Im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamen Internet.

15 Euro monatlich bei zu langsamen Internet

„Zu langsames Internet ist ein echtes Ärgernis für Verbraucher:innen. Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssen Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden. Der vzbv schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen wird, bis die Diskrepanz behoben ist“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Verbraucher:innen steht in diesem Fall bisher ein Minderungsrecht zu. Jedoch gibt es gravierende Probleme bei der Durchsetzung. Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering oder gewähren unter Umständen gar keine Minderung. „Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht“, sagt Pop.

Recht auf Versorgung mit Breitband

„Die Bundesregierung muss das Recht auf Versorgung mit Breitband endlich ernst nehmen. Die Mindestbandbreite muss erhöht und Bürger:innen mit einem Anspruch müssen endlich versorgt werden“, sagt Pop. Praktisch muss hier die Bundesnetzagentur Anbieter verpflichten, unterversorgte Haushalte anzuschließen.

Das Recht auf Versorgung mit Breitband soll wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe für alle sichern. Derzeit haben Endnutzer:innen grundsätzlich einen Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s, im Upload: mindestens 1,7 Mbit/s und eine Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden. Die Bundesregierung hatte eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert und muss jetzt liefern.

Download

Kundenschutz im Telekommunikationsmarkt stetig verbessern

Kundenschutz im Telekommunikationsmarkt stetig verbessern

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes | Oktober 2023

Ansehen
PDF | 296.2 KB

Alles zum Thema: Breitband

Artikel (21)
Dokumente (5)
Chance für mehr  Verbraucherschutz im TK-Markt nutzen

Chance für mehr Verbraucherschutz im TK-Markt nutzen

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“  | Oktober 2024 

Ansehen
PDF | 360.69 KB
Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Stellungnahme des vzbv | November 2023

Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Stellungnahme des vzbv | November 2023

Stellungnahme zum Konsultationspapier der Bundesnetzagentur zu Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung für die Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau digitaler Infrastruktur

Ansehen
PDF | 153.41 KB
Kundenschutz im Telekommunikationsmarkt stetig verbessern

Kundenschutz im Telekommunikationsmarkt stetig verbessern

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes | Oktober 2023

Ansehen
PDF | 296.2 KB
Kernergebnisse des Verbraucherreports 2021 | Zweiseiter | Oktober 2021

Kernergebnisse des Verbraucherreports 2021 | Zweiseiter | Oktober 2021

Kernergebnisse des Verbraucherreports 2021 | Zweiseiter | Oktober 2021

Ansehen
PDF | 1.79 MB
Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz | Stellungnahme des vzbv | Mai 2017

Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz | Stellungnahme des vzbv | Mai 2017

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) für die öffentliche Anhörung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtbegriffe nach Artikel 4 Abs. 4 der EU-Verordnung 2015/2120 | Mai 2017

Ansehen
PDF | 262.39 KB
Urteile (2)
Umfragen (1)
Videos & Grafiken (1)
Verbrauchern einen schnellen Internetzugang ermöglichen #VerbraucherZählen

Verbrauchern einen schnellen Internetzugang ermöglichen #VerbraucherZählen

Der flächendeckende Breitbandausbau in Deutschland ist derzeit politisch in aller Munde. Immer wieder wird debattiert, ob und wie Regulierungserleichterungen für marktmächtige Unternehmen den Infrastrukturausbau ankurbeln könnten. Im Hinblick auf den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation bekommt die Debatte auch europaweit aktuelle Relevanz. Mögliche Änderungen des derzeitigen Ordnungsrahmens werden dabei überwiegend aus industriepolitischer Sicht diskutiert. Die Interessen von Verbraucherinnen und Verbraucher, als wichtiger Nachfrager solcher Anschlüsse, wurden bislang vernachlässigt.

Video ansehen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Susanne Blohm

Susanne Blohm

Referentin Team Digitales und Medien

info@vzbv.de +49 30 25800-0