Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 23.11.2021

Placebopolitik beim Recht auf schnelles Internet

vzbv fordert zukunftsgewandten Breitband-Universaldienst und macht Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung

  • Positionspapier zeigt notwendige Maßgaben für Breitband-Universaldienst auf.
  • Universaldienst soll Breitband-Unterversorgung in Deutschland zügig beheben.
  • Recht auf schnelles Internet: vzbv fordert 50 Mbit/s als anfängliche Mindestbandbreite.
Frustrierte Frau sitzt vor einem Laptop

Quelle: PheelingsMedia - AdobeStock

Am 1. Dezember 2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Mit Blick auf das versprochene „Recht auf schnelles Internet“ enttäuscht das Gesetz jedoch. Eine konkrete Mindestbandbreite wurde nicht festgelegt. Die Vorgaben werden nun von der Bundesnetzagentur konkretisiert und müssen bis Anfang Juni 2022 feststehen. In einem Positionspapier zeigt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit weiteren Mitgliedsverbänden, welche Schritte für eine verlässliche Grundversorgung notwendig sind. Als erster Kompromiss wird eine Mindestbandbreite von 50 Mbit/s gefordert.

„Das versprochene Recht auf schnelles Internet bleibt ohne angemessene Geschwindigkeit ein politisches Placebo. Im Gesetz fehlt aber eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher definiert. Die Bundesnetzagentur, die mit der Ausgestaltung konkreter Vorgaben zum Universaldienst betraut wurde, muss entsprechend handeln. Als Bandbreite sollten anfänglich mindestens 50 Mbit/s festgelegt werden“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Schnelles Internet gehört zur Grundversorgung wie Wasser oder Strom und ist ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung.“

Universaldienste für verlässliche Grundversorgung mit Breitband

Bereits im Jahr 2013 urteilte der Bundesgerichtshof: Ein schneller und funktionsfähiger Breitbandanschluss ist essenzieller Bestandteil der eigenwirtschaftlichen Lebensführung. Die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, wie wichtig ein verlässlicher Internetanschluss ist – für mobiles Arbeiten und Home-Schooling aber auch digitale Weiterbildungs-, Sport- und Kulturangebote. Von einer ausreichenden und flächendeckenden Breitbandversorgung sind insbesondere ländliche Gebiete in Deutschland jedoch noch weit entfernt.

Abhilfe sollte die TKG-Novelle aus dem Frühjahr 2021 schaffen. Die Umsetzung fällt für Verbraucher:innen jedoch enttäuschend aus. Die Novelle ist an vielen Stellen unkonkret und orientiert sich an den Minimalvorgaben des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation.“ Das im letzten Koalitionsvertrag versprochene „Recht auf schnelles Internet“ ist substantiell nicht vorhanden.

Wie die jetzigen Vorgaben verbraucherfreundlich konkretisiert werden können, hat der vzbv zusammen mit Mitgliedsverbänden in einem Positionspapier zusammengefasst. Es braucht eine zukunftsgewandte Ausgestaltung des Breitband-Universaldienstes: Es müssen repräsentative Daten erhoben werden, um festzustellen, welche Bandbreiten Verbraucher:innen in Deutschland nutzen. Bis entsprechende Daten vorliegen, fordert der vzbv eine Kompromisslösung von 50 Mbit/s als Mindestbandbreite.

Die qualitativen Anforderungen an den Universaldienst sollen bis Sommer 2022 durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden. Dafür plant die Bundesnetzagentur Anfang 2022 einen Entwurf der Rechtsverordnung zur Konsultation zu stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der gleichnamige Bundestagsausschuss und der Bundesrat müssen der Verordnung zustimmen, sodass die Regelungen zum Juni 2022 In Kraft treten können.

Das Positionspapier wird von folgenden Verbänden gemeinsam getragen: Verbraucherzentrale Bayern, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Verbraucherzentrale Thüringen, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e.V. sowie Haus & Grund.

Alle Forderungen finden Sie im Positionspapier.

Downloads

Universaldienst als Daseinsvorsorge

Universaldienst als Daseinsvorsorge

Positionspapier des vzbv zur qualitativen Ausgestaltung der Anforderungen an einen Internetzugangs- und  Sprachkommunikationsdienst | 23. November 2021

Ansehen
PDF | 312.95 KB

Alles zum Thema: Breitband

Artikel (18)
Dokumente (4)
Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Stellungnahme des vzbv | November 2023

Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Stellungnahme des vzbv | November 2023

Stellungnahme zum Konsultationspapier der Bundesnetzagentur zu Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung für die Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau digitaler Infrastruktur

Ansehen
PDF | 153.41 KB
Kundenschutz im Telekommunikationsmarkt stetig verbessern

Kundenschutz im Telekommunikationsmarkt stetig verbessern

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes | Oktober 2023

Ansehen
PDF | 296.2 KB
Kernergebnisse des Verbraucherreports 2021 | Zweiseiter | Oktober 2021

Kernergebnisse des Verbraucherreports 2021 | Zweiseiter | Oktober 2021

Kernergebnisse des Verbraucherreports 2021 | Zweiseiter | Oktober 2021

Ansehen
PDF | 1.79 MB
Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz | Stellungnahme des vzbv | Mai 2017

Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz | Stellungnahme des vzbv | Mai 2017

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) für die öffentliche Anhörung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtbegriffe nach Artikel 4 Abs. 4 der EU-Verordnung 2015/2120 | Mai 2017

Ansehen
PDF | 262.39 KB
Urteile (2)
Videos & Grafiken (1)
Verbrauchern einen schnellen Internetzugang ermöglichen #VerbraucherZählen

Verbrauchern einen schnellen Internetzugang ermöglichen #VerbraucherZählen

Der flächendeckende Breitbandausbau in Deutschland ist derzeit politisch in aller Munde. Immer wieder wird debattiert, ob und wie Regulierungserleichterungen für marktmächtige Unternehmen den Infrastrukturausbau ankurbeln könnten. Im Hinblick auf den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation bekommt die Debatte auch europaweit aktuelle Relevanz. Mögliche Änderungen des derzeitigen Ordnungsrahmens werden dabei überwiegend aus industriepolitischer Sicht diskutiert. Die Interessen von Verbraucherinnen und Verbraucher, als wichtiger Nachfrager solcher Anschlüsse, wurden bislang vernachlässigt.

Video ansehen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

susanne-blohm-presse-vzbv-baumbach.jpg

Susanne Blohm

Referentin Team Digitales und Medien

info@vzbv.de +49 30 25800-0