Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.01.2025 den Antrag der Patientenvertretung auf Bewertung der Methode „Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne“ angenommen. Ziel ist es, die Akupunktur zur Migräneprohylaxe in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.
Die Kombination aus Wirksamkeit und Verträglichkeit macht Akupunktur zu einer weiteren möglichen Option, zum Beispiel für Patient:innen, für die medikamentöse Therapien nicht geeignet sind. Somit eröffnet die Akupunktur neue Perspektiven in der Migräneprophylaxe.
Die vollständige Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA finden Sie im Downloadbereich.
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