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Datum: 30.03.2023

Neue Vorschriften für Produktsicherheit haben Lücken beim Online-Handel

Europäisches Parlament verabschiedet allgemeine Produktsicherheitsverordnung

Am 29. März hat das Europäische Parlament die Verordnung über allgemeine Produktsicherheit verabschiedet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die neuen Regelungen, sieht allerdings immer noch eine Schutzlücke im Bereich des Online-Handels.

Ein Kind spielt mit bunten Bauklötzen.

Quelle: akira_photo - adobestock.com

„Neue Produkte und Marktakteure haben die Reform der Regelungen zur Produktsicherheit mehr als notwendig gemacht. Die alten Regelungen wurden dem heutigen globalisierten Markt mit digitalen und vernetzten Produkten nicht mehr gerecht“, sagt Stefanie Grunert, Referentin im Team Recht und Handel im vzbv. „Leider fehlt es den neuen Vorschriften an Ehrgeiz bezüglich der Rolle der Online-Marktplätze.“

Der vzbv hat immer wieder darauf hingewiesen, dass Online-Marktplätze eines der größten Einfallstore für gefährliche Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt sind. Dies gilt insbesondere bei Direktimporten aus Drittstaaten. Beispiele für gefährliche Produkte, die den Verbraucherzentralen immer wieder gemeldet werden, sind Rauchmelder, die keinen Rauch melden, Kosmetika mit verbotenen Chemikalien oder unsichere Spielzeuge mit Kleinstteilen, die auch für Kleinkinder ausgewiesen sind.

Um ein Maximum an Produktsicherheit zu gewährleisten, ist es dringend notwendig, Online-Marktplätze als integralen Bestandteil der Lieferkette zu definieren. Dann müssten die Betreiber der Marktplätze dafür sorgen, dass nur regelkonforme Produkte auf den EU-Binnenmarkt gelangen. Das hat aber keine politische Mehrheit gefunden. Aus Sicht des vzbv genießen Verbraucher:innen beim Shopping auf Online-Marktplätzen somit immer noch nicht den gleichen Schutz wie beim Einkauf vor Ort. Denn die Gefahr ist groß, dass Verbraucher:innen im Schadensfall niemanden zur Verantwortung ziehen können.

„Es wird sich zeigen, inwieweit die neuen Regeln Verbraucher:innen ausreichend vor gefährlichen Produkten schützen. Die Bundesregierung muss die Entwicklung eng verfolgen und sich auf europäischer Ebene gegebenenfalls für eine Nachjustierung einsetzen“, so Methmann.

Einige positive Punkte der neuen Regelungen begrüßt der vzbv:

  • Cybersicherheit ist neues Kriterium für Bewertung der Sicherheit von Produkten.
  • Die Marktüberwachungsbehörden haben mehr Befugnisse, unter anderem die Möglichkeit, online Testkäufe durchzuführen.
  • Durch verpflichtende Angabe von Hersteller und Importeur sind Produkte in der Lieferkette besser rückverfolgbar.
  • Es gibt neue Abhilfemaßnahmen für Verbraucher:innen bei Produktrückrufen (Wahlmöglichkeit zwischen Umtausch, kostenloser Reparatur oder Geld-zurück-Option).

Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung tritt in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 in Kraft.

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