Datum: 20.06.2024

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Maßnahmen rechtlich verankern

vzbv begrüßt langerwarteten Entwurf für mehr Ressourcenschutz

Berg von Elektroschrott

Quelle: Sutipond Stock - AdobeStock.com

Recycling sichert Rohstoffe, schützt das Klima und schont den Geldbeutel der Verbraucher:innen. Damit das  funktioniert, hatte die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr eine nationale Kreislaufwirtschafsstrategie (NKWS) angekündigt. Mit dem vorgelegten Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUV) ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ein erster Schritt getan. Der vzbv fordert, dass die Strategie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet und rechtlich verankert wird.

„Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft garantiert Versorgungssicherheit und Preisstabilität. Der jetzt vorgelegte Entwurf für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie ist daher dringend notwendig“, sagt Keo Sasha Rigorth, Referentin für Ressourcenschutz des vzbv. „Verbraucher:innen wollen ihre Produkte und Geräte möglichst lange nutzen. Und am Ende wollen sie sich darauf verlassen können, dass ihre Produkte recycelt werden können – am besten vor Ort in Deutschland.“

Der vzbv begrüßt, dass das BMUV die Kosten zirkulärer Geschäftsmodellen und reparaturfreundlicher Produkte für Verbraucher:innen senken möchte. Zudem begrüßt der vzbv, dass die Beweislastumkehr bei Mängel an Elektro- und Elektronikgeräten laut Entwurf auf die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungspflicht angehoben werden soll. Bisher müssen Verbraucher:innen bereits zwölf Monate nach Kauf beweisen, dass das Produkt bereits beim Kauf mangelhaft war. Der Entwurf sieht jetzt vor, dass die Beweislast 24 Monate lang beim Hersteller verbleibt.

„Der vzbv fordert bereits seit längerem, dass sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist an der durchschnittlichen Lebensdauer eines Gerätes orientieren muss und deshalb für langlebige Produkte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Spülmaschinen nicht nur zwei Jahre betragen darf. Das BMUV hätte hier mutiger sein können,“ sagt Rigorth.

Der vzbv fordert, dass die Bundesregierung die Strategie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Anschließend muss die Strategie in rechtlich bindender Form in der Gesetzgebung verankert werden.

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