Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat die EU-Kommission vorgeschlagen, eine Reihe von sicherheitsrelevanten Systemen verpflichtend einzuführen, wie zum Beispiel Notbremsassistenten, Unfalldatenspeicher, intelligente Geschwindigkeitsassistenten oder Vorrichtungen zum Einbau alkoholempfindlicher Wegfahrsperren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt in einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf vor Einschnitten bei der informationellen Selbstbestimmung.
Zwar sei das Ziel der EU-Kommission begrüßenswert, die Verkehrssicherheit besonders für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, die Zahl der Verkehrsopfer zu reduzieren und geeignete Potenziale der Automatisierung und Vernetzung im Verkehr grundsätzlich zu nutzen. Aus Verbrauchersicht sind die vorgeschlagenen Maßnahmen der geplanten Verordnung im Bereich des verpflichtenden Einbaus von bestimmten technischen Sicherheitsfunktionen jedoch zu weitgehend.
Der vzbv sieht die Gefahr, dass mit einer zu schnellen Einführung diverser Sicherheitsvorrichtungen ein Zwang zur Nutzung automatisierter und vernetzter Assistenzsysteme einher geht und das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung untergraben werden könnte.
Deshalb sollten die Maßnahmen erst nach einer gründlichen Prüfung der Verfügbarkeit, Verhältnismäßigkeit, Sicherheitswirksamkeit und nach einer Datenschutzfolgenabschätzung Schritt für Schritt implementiert werden. Das könne die gesellschaftliche Akzeptanz für solche Systeme erhöhen.