Nur noch bis zum 31. März können sich Patient:innen mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch krankschreiben lassen. Durch die Sonderregelung waren Menschen vor Ansteckung in einer Arztpraxis besser geschützt. Von besonderer Bedeutung war das für ältere und schutzbedürftige Menschen. Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Mit Husten und Schnupfnase wieder ab ins übervolle Wartezimmer – das ist die Konsequenz der zum Monatsende auslaufenden Regelung zur telefonischen Krankschreibung. Eine dauerhafte Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wäre für Arztpraxen wie Patient:innen eine große Entlastung. Zielgruppe dafür sollten insbesondere Menschen mit leichten Infekten sowie mit chronischen Erkrankungen ohne schwere Symptomatik sein.
Politik und Fachleute waren sich einig, aus der Corona-Pandemie lernen zu müssen und Bewährtes zu bewahren. Bei der telefonischen Krankschreibung, die sehr erfolgreich praktiziert wurde und die man durchaus als Innovation bezeichnen könnte, zeigt sich das nun leider nicht. Es ist bedauerlich, dass sich der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss nicht zu einer verbraucherfreundlichen Regelung durchringen konnte. Es ist daher Zeit, dass sich der Gesetzgeber der Sache annimmt.