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Datum: 16.10.2024

Gutachten: Kompetenzzentrum darf Aufsicht über künstliche Intelligenz unterstützen

vzbv-Gutachten zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums für künstliche Intelligenz zur Unterstützung von Aufsichtsbehörden auf Landes- und Bundesebene

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Quelle: Nenetus - AdobeStock

Die nationale Anwendung der europäischen Regulierung zu künstlicher Intelligenz (KI-Verordnung) sieht vor, dass in Deutschland bis August 2025 Aufsichtsstrukturen zur Überwachung der KI-Verordnung etabliert sein müssen. Zur Unterstützung der Aufsichtsbehörden schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein „KI-Kompetenzzentrum“ vor. Ein Gutachten der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer im Auftrag des vzbv zeigt: Ein nationales KI-Kompetenzzentrum darf andere Behörden unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen.

Verbraucher:innen erwarten, vor fehlerhaften KI-Produkten geschützt zu werden. Dies soll die neue KI-Verordnung sicherstellen. Neben einer koordinierenden Marktaufsichtsbehörde werden in Deutschland eine Vielzahl von Behörden auf Bundes- und Länderebene hierfür zuständig sein. So könnte beispielsweise die Aufsicht über KI-gesteuertes Spielzeug der kommunalen Gewerbeaufsicht zufallen.

Damit auch kleinere Behörden ausreichend KI-Expertise aufbauen und so den Schutz von Verbraucher:innen gewährleisten können, schlägt der vzbv ein bundesweites KI-Kompetenzzentrum vor, das mit technischer KI-Expertise unterstützen kann. 

Das vorliegende Gutachten von Prof. Dr. David Roth-Isigkeit von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer zeigt: Ein KI-Kompetenzzentrum darf Behörden auf Bundes- und Länderebene unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Wichtig ist, dass die Behörden selbst die finale Verwaltungsentscheidung treffen können, etwa ob ein KI-System den Anforderungen der KI-Verordnung genügt. Sonst würde die Zusammenarbeit gegen das sogenannte Verbot der Mischverwaltung verstoßen.

Hintergrund

Am 2. August 2024 trat die europäische KI-Verordnung in Kraft. Sie sieht vor, dass Mitgliedsstaaten innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten eine Aufsicht für künstliche Intelligenz etablieren müssen. Sie adressiert eine Vielzahl realer KI-Risiken, denen Verbraucher:innen täglich ausgesetzt sind. Beispiele sind die Echtzeit-Analyse von Kundenemotionen an Hotlines oder die subtile Manipulation vulnerabler Verbrauchergruppen zu Verkaufszwecken.

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Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums algorithmische Systeme im Rahmen der Umsetzung der KI-Verordnung

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vzbv-Gutachten | Oktober 2024

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Bundespreis Verbraucherschutz 2022: SECUSO

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Die Arbeitsgruppe SECUSO für Bürger:innen (SECurity, USability und SOciety) des Karlsuher Institut für Technologie (KIT) hat zahlreiche Methoden, Unterstützungstools, allgemeinverständliche Ratschläge und Erklärvideos zum Thema Datenschutz entwickelt. Der Anspruch von SECUSO ist, dass IT-Sicherheit verständlich und umsetzbar sein soll. Deshalb bietet das Projekt kostenfreies, niedrigschwelliges Informationsmaterial zum Schutz vor betrügerischen Nachrichten, zum Schutz von Benutzerkonten durch sichere Passwörter und zum Schutz der Privatsphäre in sozialen Netzwerken.

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