- Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit: deutschlandweites Wärmenetzregister und Wärmenetzkarte einführen
- Echte Kostengerechtigkeit: Verbraucherpreise müssen sich an tatsächlichen Kosten der Versorger orientieren
- Faire Preise sicherstellen: bundeseinheitliche Preisaufsicht zur Überprüfung der Verbraucherpreise einrichten
Die Bundesregierung sieht Wärmenetze als Schlüsseltechnologie für die Transformation der Wärmeversorgung an. Vor dem Hintergrund rücken die Regeln, nach denen die Preise in diesem Monopolmarkt gebildet werden, verstärkt in den Fokus. Die mehrmals angekündigte Novelle der Fernwärmeverordnung, die den Verbraucherschutz stärken kann, lässt weiter auf sich warten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb ein Positionspapier mit Vorschlägen verfasst, wie mehr Transparenz und Kostengerechtigkeit im Fernwärmerecht verankert werden können.
„Der Fernwärmemarkt in Deutschland muss endlich verbraucherfreundlicher werden“, sagt Thomas Engelke, Energieexperte beim vzbv. „Das betrifft insbesondere die Regelungen, nach denen die Preise, die Verbraucher:innen für ihre Wärmeversorgung zahlen, bestimmt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Verbraucher:innen faire Preise zahlen und Preisänderungen auch nachvollziehen können. Die Bundesregierung sollte zu ihrem Wort stehen und die grundlegende Überarbeitung des Fernwärmerechts endlich konkret angehen.“
Der vzbv hat anhand einer Untersuchung aufgezeigt, wie stark sich die Fernwärmepreise im bundesweiten Vergleich unterscheiden. Derzeit können Verbraucher:innen aus Sicht des vzbv nur schlecht einschätzen, ob der Wärmepreis in einem Netz eher hoch oder niedrig ist. Vor dem Hintergrund der kommunalen Wärmeplanung werden diese fehlenden Vergleichsmöglichkeiten zunehmend relevanter, da immer mehr Verbraucher:innen vor der Entscheidung stehen werden, ob sich der Ein- oder Umstieg auf Fernwärme für sie lohnt.
„Deshalb fordern wir die Einführung eines deutschlandweiten Wärmenetzregisters und einer darauf aufbauenden Wärmenetzkarte“, so Engelke weiter.
Neben unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen für die Wärmeerzeugung ist auch die Wahl des konkreten Gaspreisindex in der Preisformel von großer Bedeutung. Dies zeigt ein vzbv-Vergleich von Erdgaspreisindizes in Preisgleitklauseln von Wärmelieferverträgen zwischen Januar 2021 und November 2023.
Ergebnis: Die nicht-börsenbezogenen Indizes des Statistischen Bundesamtes und der börsenbezogene EGIX haben sich während der Energiepreiskrise deutlich unterschiedlich entwickelt. Die Wahl und Ausgestaltung der Indizes, die Fernwärmeanbieter in ihrer Preisänderungsklausel verwenden, können also erhebliche Auswirkungen auf den Umfang und den Zeitraum der Preisentwicklung haben. Die unterschiedlichen Kosten kommen letztlich auch bei Endkund:innen an.
Da nicht jeder Index gleich gut die bei den Versorgern entstehenden Kosten abbildet, fordert der vzbv eine grundlegende Änderung des Systems: Zukünftig sollten statt eines oder mehrerer Marktindizes die tatsächlichen Kosten Eingang in die Preisformel finden. Hierdurch würde auch das Problem gelöst werden, dass die Verbraucherpreise oftmals nur an einen Erdgasindex gekoppelt sind, obwohl dies nicht dem verwendeten Energiemix bei der Wärmeerzeugung entspricht.
Obwohl es sich bei Wärmenetzen um natürliche Monopole handelt, erfolgt nach wie vor keine systematische Kontrolle der Preise und der Preiszusammensetzung in diesem Sektor. Der vzbv fordert deshalb die Einführung einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht durch eine unabhängige Stelle. Eine angemessen ausgestattete Bundesbehörde hätte die Möglichkeit, umfassendere und regelmäßigere Preisprüfungen durchzuführen und Missbräuche schneller aufzudecken.
Untersucht wurde die Entwicklung von sechs Gaspreisindizes im Zeitraum Januar 2021 bis November 2023 – darunter der börsenbezogene EGIX sowie fünf nicht-börsenbezogene Indizes, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Alle Indizes wurden für die Vergleichbarkeit auf den Bezugszeitpunkt Januar 2021 normiert.