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Datum: 27.02.2025

EuGH-Urteil sorgt für nachvollziehbare Scoring-Ergebnisse

Statement von Dorothea Mohn zum Auskunftsanspruch bei automatisierten Entscheidungen

Unternehmen müssen Verbraucher:innen auf nachvollziehbare Weise über das Zustandekommen eines Bonitäts-Scores informieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag geurteilt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die vom Gericht getroffene Entscheidung. Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv, kommentiert:

Dorothea Mohn

Quelle: Gert Baumbach / vzbv

„Verbraucher:innen können von Auskunfteien eine nachvollziehbare Erklärung über ihren Bonitäts-Score erwarten. Diese Erklärung muss Information über die verwendeten Kriterien und deren Gewichtung umfassen. Mit dem Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Verbraucherschutz beim Bonität-Scoring erreicht. 

Gleichzeitig hilft Transparenz nur bedingt, wenn bestimmte Verbrauchergruppen bei der Datenverarbeitung weiterhin strukturell benachteiligt werden. Deshalb sollten Scores nicht anhand von Merkmalen gebildet werden dürfen, die nicht unmittelbar etwas mit dem Zahlungsverhalten zu tun haben. Um faire Bonitäts-Scores sicherzustellen, muss die nächste Bundesregierung aktiv werden.“

Der vzbv fordert folgende Maßnahmen

  • Ausschluss von Verbrauchermerkmalen aus der Datenverarbeitung, die keinen direkten Bezug zum Zahlungsverhalten aufweisen
  • Einführung von konkreten Qualitätsanforderungen an das Scoring-Verfahren der Wirtschaftsauskunfteien
  • Gründung einer zentralen Unterstützungseinheit für die Datenschutzaufsichtsbehörden

Hintergrund

Der zentrale Aspekt der Verhandlung vor dem EuGH war die Frage, welche Anforderungen Informationen im Rahmen des Auskunftsrechtes nach Art. 15 Abs. 1 lit- h DSGVO erfüllen müssen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für das Vorliegen einer automatisierten Einzelfallentscheidung unter anderem vor, dass datenverarbeitende Stellen Verbraucher:innen auf Anfrage „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“ zur Verfügung stellen müssen. Was darunter genau zu verstehen ist, war bis zu der heutigen Entscheidung des EuGH nicht geklärt.

Bonität-Scores sind Wahrscheinlichkeitswerte, die das Zahlungsverhalten von Verbraucher:innen prognostizieren sollen. Der bekannteste Bonitäts-Score wird durch die Wirtschaftsauskunftei Schufa berechnet. Unternehmen nutzen Bonitäts-Scores, um – oftmals automatisiert – zu entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie Verträge mit Verbraucher:innen schließen möchten.

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