Nach wochenlangem Ringen haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss zur europäischen Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten (CSDDD) geeinigt. Nachdem Teile der Bundesregierung die Einigung im Trilogverfahren infrage gestellt haben, stand der Kompromiss auf der Kippe. Ein stark abgeschwächter Kompromisstext wurde heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) beschlossen. Die Bundesregierung enthielt sich.
Christiane Seidel, Leiterin des Teams Lebensmittel im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Die heutige Einigung ist ein wichtiger Meilenstein für einen nachhaltigeren und faireren Konsum: Europäische Unternehmen müssen künftig in ihren Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards wahren. Das sorgt für mehr Fairness und bringt für Verbraucher:innen Klarheit bei ihren Kaufentscheidungen.
Dass das Vorhaben nach dem Schlingerkurs der Bundesregierung nun stark abgeschwächt wurde, ist ein Wermutstropfen. Dennoch wird es dazu beitragen, dass Verbraucher:innen mehr Vertrauen in die Nachhaltigkeit von Produkten gewinnen können. Der Mehrheit der Verbraucher:innen ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Anliegen. Ob Produkte frei von Kinderarbeit oder Umweltzerstörung hergestellt wurden, können sie aber nicht sicher erkennen.