Einwegplastik und Mikroplastik stellen für die Ökosysteme und die Gesundheit der Verbraucher:innen eine Bedrohung dar. Um negative Auswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu vermindern und zu vermeiden, ist vorsorgendes politisches Handeln gefragt. Daher begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) grundsätzlich den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie (EU 2019/904, SUP-Richtlinie) und die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds (EWK-Fonds), durch den bestimmte Kosten den Herstellern angelastet werden können.
Der vorliegende Referentenentwurf greift aus Sicht des vzbv aber zu kurz. Statt einer 1:1-Umsetzung sollten bestehende Möglichkeiten maximal ausgeschöpft werden. Zudem müssen andere relevante Gesetze wie das Verpackungsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) flankierend geändert und vorangetrieben werden.
Die aus Sicht des vzbv wesentlichen Punkte sind:
- Verpackungsabfall und Kunststoffabfall reduzieren, anstatt ihn nur wegzuräumen. Zwar trägt die Einrichtung eines EWK-Fonds und die Kostenbeteiligung der Hersteller zu mehr Gerechtigkeit bei. Aktuell fehlen aber Anreize, den Verbrauch von Einwegplastik zu reduzieren.
- Herstellerverantwortung zur Finanzierung von Verbrauchersensibilisierung ausbauen. Die Kommunikation mit Verbraucher:innen muss professionell und zielgruppengerecht gestaltet werden. Das muss neben einem Ausbau der Finanzierung durch den EWK-Fonds zukünftig durch eine regelmäßige Evaluierung der Maßnahmen gesichert werden.
- Geltungsbereich (Produktgruppen) des Gesetzes überprüfen und aktuellen Gegebenheiten anpassen. Die Liste der vom Gesetz betroffenen Einwegkunststoffprodukte sollte anhand der derzeitigen Verschmutzungssituation in Deutschland aktualisiert und gegebenenfalls erweitert werden.