- Ausweitung der Pfandregelung bei Getränkeverpackungen ab 1. Juli 2022.
- Verstöße des Handels bei Rücknahme von Einwegpfand durch Bußgelder sanktionieren.
- Gewinne aus Rückgabe-Defizit für Projekte zur Abfallvermeidung einsetzen.
Ab 1. Juli 2022 sind fast alle Getränkeverpackungen pfandpflichtig: Von Frucht- und Gemüsesäften in PET-Flaschen bis hin zum Prosecco in der Dose. Viele Pfandprodukte fallen aber schon heute aus dem Recycling-Kreislauf: Sie werden im Handel zum Beispiel wegen beschädigter Etiketten nicht zurückgenommen oder die Rücknahme für bestimmte Getränkeverpackungen wird grundsätzlich verweigert. Einer Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge dürften die von den Herstellern eingestrichenen Pfandgelder im dreistelligen Millionenbereich liegen. Geld, das vorher von Verbraucher:innen bezahlt wurde.
„Wir begrüßen, dass die Pfandregelung ab 1. Juli 2022 endlich ausgeweitet wird. Damit das System funktioniert, müssen aber Mängel bei der Rückgabe beseitigt werden. Getränkehersteller dürfen keine Millionengewinne einstreichen, weil Flaschen oder Dosen aufgrund von kaputten Etiketten nicht vom Handel zurückgenommen werden“, sagt Elke Salzmann, Referentin Ressourcenschutz im vzbv. „Verstöße müssen konsequent verfolgt und spürbar sanktioniert werden. Gewinne, die die Hersteller durch das Rückgabe-Defizit erzielen, sollten für Projekte zur Abfallvermeidung eingesetzt werden. Abgesichert über eine Novelle des Verpackungsgesetzes.“
Durch die Pfandregelung sollen mehr Einwegkunststoffe und Aluminium gesammelt und dem Recycling zugeführt werden. Werden Flaschen und Dosen aber nicht vollständig vom Handel zurückgenommen, entsteht auch ein finanzielles Defizit, der „Pfandschlupf“. Davon profitieren Getränkehersteller. Denn zwischen Handel und Herstellern werden nur die Pfandbeträge ausgeglichen, für die tatsächlich wieder Flaschen eingesammelt wurden.
Wie hoch die Gewinne sind, lässt sich aufgrund fehlender Zahlen nur schwer abschätzen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat entlang einer früheren Darstellung des NABU von 2017 eine Abschätzung des Pfandschlupfes erstellt. Sie kam zu dem Schluss, dass eingestrichene Pfandgelder jährlich im dreistelligen Millionenbereich liegen dürften.
Weitere Informationen
- NABU (2017): Das Geschäft mit dem Einwegpfand
- Musterbrief der Verbraucherzentralen: Was tun, wenn Rücknahme und Pfanderstattung zu Unrecht verweigert werden?
- Umfrage des vzbv (2018): Verbraucher wollen weniger To-Go-Müll