- Bundesregierung will Abmahn-Missbrauch einen Riegel vorschieben.
- Verbandsklagerecht im Datenschutz muss erhalten bleiben.
- Verbraucher brauchen Schutz gegenüber Apple, Google, Facebook und Co.
Es wäre ein wichtiger Schritt zur Sicherung digitaler Verbraucherrechte: Die Bundesregierung will Verbandsklagerechte bei Datenschutzverstößen erhalten. Diese sind ein wichtiges Gegengewicht zu den Interessen der großen Internetkonzerne wie Facebook, Google und Apple. In puncto Datenschutz lobt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen entsprechenden Gesetzesentwurf, über den der Bundestag vor Kurzem beraten hat. Gleichzeitig warnt der vzbv davor, das Verbandsklagerecht durch zu strenge Vorgaben aufzuweichen.
„Milliardenschwere Internetkonzerne müssen bei Verletzungen gegen den Datenschutz mit Sanktionen rechnen. Abmahnungen und Klagen von Verbänden sind dafür ein wichtiger Baustein. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf das Verbandsklagerecht erhalten möchte. Digitaler Verbraucherschutz braucht einen wirksamen Schutzschild“, sagt Otmar Lell, Teamleiter Recht und Handel beim vzbv.
Der Bundestag hatte am 26. September in erster Lesung über das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beraten. Die Bundesregierung möchte damit missbräuchlichen Abmahnungen einen Riegel vorschieben. Das ist verständlich, weil Mitbewerber teilweise gezielt nach abmahnfähigen Fehlern bei Unternehmen suchen und manche Anwälte daraus ein Geschäftsmodell machen. Wichtig ist jedoch, dass der Gesetzentwurf vorsieht, das Verbandsklagerecht im Datenschutz im vollen Umfang zu erhalten. Denn hier ist die befürchtete Welle missbräuchlicher Abmahnungen bislang ausgeblieben. Auch ansonsten fordert der vzbv differenzierte Lösungen, damit das Gesetz nicht über das Ziel hinausschießt.
Nachbesserungsbedarf gibt es aus vzbv-Sicht bei mindestens drei Punkten. So ist die geplante Deckelung der Vertragsstrafen für „unerhebliche“ Verstöße für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, bei milliardenschweren Internetunternehmen jedoch unangebracht. Auch die Kostenregelung bei unberechtigten Abmahnungen muss ausgewogen sein. Zudem bürden die neuen Berichtspflichten Verbraucherverbänden, denen bislang kein Abmahn-Missbrauch vorzuwerfen ist, eine unnötige bürokratische Last auf.