Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) für alle Online-Plattformen. Die Umsetzung der nationalen Aufsicht über das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) steht noch aus. Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Verbraucher:innen bekommen mit dem Digital Services Act nun konkret festgeschriebene Rechte, um sich gegen Hasskriminalität, Fakeshops oder den Verlust der Privatsphäre auf Plattformen zu wehren. Die Plattformen müssen konkrete Beschwerdeverfahren bereitstellen. Marktplätze, wie ebay oder Amazon, müssen zudem viel genauer prüfen, was auf ihren Plattformen verkauft wird.
So gut viele der Vorschriften sind, stehen und fallen die Regeln mit einer funktionierenden Aufsicht und Durchsetzung. Die Bundesregierung hat versäumt, fristgerecht die geforderte nationale Aufsicht mitsamt Gesetz aufs Gleis zu setzen. Aber auch beim Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), dem nationalen Aufsichtsgesetz zum Digital Services Act, gibt es konkreten Verbesserungsbedarf.
- Das Beschwerdemanagementsystem muss nutzerfreundlicher im Gesetz verankert werden.
- Wenn Beschwerden nicht sorgfältig und nicht zeitnah bearbeitet werden, müssen den Plattformen Bußgelder drohen.
Am 21. Februar 2024 findet eine Anhörung im Bundestag zum Digitale-Dienste-Gesetz statt. Der vzbv wird als Interessensverband der Verbraucher:innen im Ausschuss angehört und wird sich für die Rechte der Nutzer:innen stark machen.