Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Innenausschuss des Deutschen Bundestags zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts Stellung genommen. Diskutiert wurden dabei auch Vorschläge, wonach es Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden nicht mehr möglich wäre, Datenschutz-Verstöße nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) vor Gericht zu bringen.
Hierzu erklärt Jutta Gurkmann, Bereichsleiterin im vzbv:
„Verbraucherverbänden muss es weiterhin möglich sein, große Digitalkonzerne wirksam auf die Einhaltung von Datenschutzregeln zu verpflichten. Hierfür brauchen wir ein starkes Verbandsklagerecht. Die pauschale Abschaffung der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage im Datenschutz wäre das falsche Signal an Unternehmen, die sich zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher Wettbewerbsvorteile verschaffen“.
Der vzbv hat zu der Bedeutung des datenschutzrechtlichen Klagerechts für die Arbeit der Verbraucherschutzverbände eine Stellungnahme verfasst, die anlässlich der heutigen Anhörung veröffentlicht wurde. Sie finden die Stellungnahme im Download-Bereich.