Saugroboter, Heizungssteuerung oder Smartwatch: Vernetzte Geräte werden immer alltäglicher für viele Verbraucher:innen. Durch den europäischen Data Act können Verbraucher:innen künftig bestimmen, wie und durch wen die dabei generierten Daten genutzt werden dürfen. Mit dem Entwurf des Data Act-Durchführungsgesetzes (DA-DG) will die Bundesregierung den europäischen Data Act umsetzen. Im Fokus stehen die Benennung einer zentralen Aufsichtsbehörde, ihre Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen und die Durchsetzung der neuen Vorschriften. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind jedoch Anpassungen am Entwurf erforderlich, um diese Ziele erreichen zu können.

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Besonders im Bereich vernetzter Produkte und digitaler Dienstleistungen sollen Nutzer:innen mehr Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten erhalten. Ob smarte Haushaltsgeräte, vernetzte Fahrzeuge oder Wearables: Verbraucher:innen können künftig entscheiden, welche Unternehmen ihre Nutzungsdaten erhalten und wie diese weiterverwendet werden dürfen. Gleichzeitig fordert der vzbv transparente und einfach zugängliche Mechanismen, mit denen Verbraucher:innen ihre Rechte durchsetzen können.
Daher ist es entscheidend, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Anlaufstelle für Beschwerden fungiert und über ein benutzerfreundliches Beschwerdemanagementsystem verfügt. Nur so können Betroffene den Verfahrensverlauf nachvollziehen und ihre Anliegen wirksam geltend machen.
Kritisch ist hingegen laut vzbv die Rolle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die geplante alleinige Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht im Rahmen des Data Act könnte bestehende Verfahren unnötig verkomplizieren. Eine Abgrenzung zu den Aufgaben der Landesdatenschutzbehörden ist kaum möglich, wodurch Verzögerungen und Unsicherheiten drohen. Dies würde die Rechtsunsicherheit sowohl für Unternehmen als auch für betroffene Verbraucher:innen erhöhen und eine klare und verlässliche Rechtsdurchsetzung erschweren.
Der vzbv fordert unter anderem:
- Die BNetzA sollte während des gesamten Beschwerdeverfahrens als zentrale Ansprechpartnerin für die Beschwerdeführer:innen fungieren.
- Die BNetzA sollte ein benutzerfreundliches Beschwerdemanagementsystem einrichten müssen, das eine einfache Zugänglichkeit und eine transparente Nachverfolgung des Verfahrensverlaufs ermöglicht.
- Die geplante alleinige Zuständigkeit der BfDI für die Datenschutzaufsicht im Rahmen des Data Act sollte überdacht werden, da sie erhebliche Abgrenzungsprobleme zu den Landesdatenschutzbehörden birgt und Verfahren unnötig verkomplizieren und verlängern könnte.
Diese und weitere Positionen werden in der Stellungnahme des vzbv ausführlich dargelegt.