Für die Ressortabstimmung der Bundesregierung zur Durchführung des Artificial Intelligence Act (KI-Verordnung) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen verbraucherfreundlichen Gesetzentwurf. Verbraucher:innen sollten eine zentrale Anlaufstelle für Beschwerden und Hilfe haben.
Der vzbv fordert:
- Zentrales Anlaufstelle statt Behörden-Ping-Pong
Verbraucher:innen haben ein Recht auf Beschwerde, wenn Unternehmen gegen die KI-Verordnung verstoßen. Um Behördendschungel und Frustrationen zu vermeiden, sollten Verbraucher:innen über das gesamte Beschwerdeverfahren hinweg nur einen Ansprechpartner haben. Das sollte die Bundesnetzagentur (BNetzA), als künftige zentrale nationale Aufsichtsbehörde sein, auch wenn andere sektoral zuständige Behörden zuständig sind. Ein Behörden-Ping-Pong, bei dem Verbraucher:innen von einer Behörde zur anderen verwiesen werden, muss verhindert werden. Dafür muss die BNetzA ein zentrales niedrigschwelliges System zur Beschwerdeannahme einrichten.
- Neue Kommunikationsrolle: Informationen und praktische Hilfestellung durch die BNetzA
Verbraucher:innen sollten keine KI-Expert:innen werden müssen, um ihre Rechte nach der KI-Verordnung wahrnehmen zu können. Wenn die BNetzA, als zentrale KI-Aufsichtsbehörde zuständig für Verbraucherbeschwerden ist, sollte sie auch als Anlaufstelle fungieren: Sie sollte Verbraucher:innen, die sich an sie wenden, umfassend aufklären und praktische Hilfestellungen bei der Wahrnehmung der Rechte aus der KI-Verordnung geben. Etwa wenn Verbraucher: innen ihr Recht auf Erläuterung einer KI-Entscheidung wahrnehmen wollen.
- Nationaler KI-Beirat bei BNetzA einrichten
Der Gesetzgeber sollte einen unabhängigen nationalen KI-Beirat bei der BNetzA ansiedeln, damit zivilgesellschaftliche Interessen bei der KI-Aufsicht berücksichtigt werden. Dieser KI-Beirat sollte die Aufsichtsbehörden beraten und Stellungnahmen und Empfehlungen veröffentlichen können. Als Vorbild kann der Beirat des Digital Service Coordinators nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) dienen.
Hintergrund
Am 2. August 2024 trat die europäischen KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft. Im Rahmen der Ressortabstimmung können beteiligte Ministerien den Referentenentwurf bis zum 15. Januar 2025 kommentieren. Die KI-VO sieht vor, dass nationale Gesetzgeber bis Anfang August 2025 eine Aufsicht für Künstliche Intelligenz etablieren müssen. Die KI-VO adressiert eine Vielzahl realer KI-Risiken, denen Verbraucher:innen täglich ausgesetzt sind. Beispiele sind die Echtzeit-Analyse von Kundenemotionen an Hotlines oder die subtile Manipulation vulnerabler Verbrauchergruppen zu Verkaufszwecken.