Digitale Mobilität
Die Digitalisierung bietet große Chancen, Mobilität für Verbraucher:innen einfacher, zuverlässiger und komfortabler zu machen. Die Nutzung von Mobilitätsdaten sollte über alle Verkehrsträger und Anwendungen hinweg so geregelt werden, dass ein Anreiz zum Datenteilen für Unternehmen geschaffen und die informationelle Selbstbestimmung aller Verbraucher:innen gewahrt wird.
Immer noch fehlt es an Apps, mit denen Verbraucher:innen ihre Mobilität zuverlässig planen und alle vor Ort verfügbaren Verkehrsmitteln buchen und bezahlen können. Bisher scheiterten alle Bestrebungen für ein unternehmens- und verkehrsmittelübergreifendes Portal an der fehlenden Bereitschaft der Verkehrsunternehmen, Daten zu teilen und ihren Vertrieb zu öffnen.
Verbraucher:innen müssen ihre Datenhoheit selbstbestimmt ausüben können. Dazu gehört auch, dass sie die Verarbeitung und Weiterleitung ihrer Mobilitätsdaten abschalten können. Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Verbrauchergruppen von Mobilitätsoptionen ausgeschlossen werden. Anonymes Reisen muss auch in Zukunft möglich sein.
Der vzbv fordert
- ein umfassendes Mobilitätsdatengesetz, das allgemeingültige Regeln zur Datensicherheit, zur Datennutzung, den Zugang zu Mobilitätsdaten (auch im Fahrzeug), deren Verwendungsmodalitäten, Kriterien zur Anonymisierung und die Kontrolle über personenbezogene Daten festlegt.
- die Entwicklung von Instrumenten durch den Bund zu fördern, mit denen Verbraucher:innen die Nutzung von Mobilitätsdaten kontrollieren können (Mobiltätsdatenwächter).
- Chancengleichheit durch Regulierung: Monopolisierung bei Mobilitäts-Apps verhindern.
- Digitalisierung, die alle mitnimmt und niemand ausschließt. Die Deutsche Bahn AG und Verkehrsunternehmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, müssen bei Digitalisierungsmaßnahmen die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen in der Mobilität ohne Digitalzwang sicherstellen.
Quelle: vzbv