Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 24.11.2023

Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify sind unwirksam

Kammergericht Berlin weist Berufungen der Streaminganbieter zurück

Jana Brockfeld

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

In der Vergangenheit haben Streamingdienste Preisanpassungsklauseln verwendet, bei denen es nicht auf die Zustimmung der Kund:innen ankommen sollte. In zwei Berufungsurteilen gegen Spotify und Netflix hat das Kammergericht Berlin die verwendeten Klauseln nun für unwirksam erklärt. Das stärkt die Rechte der Verbraucher:innen. Dem vorangegangen waren Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht Berlin. Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, kommentiert:

"Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher:innen getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netlix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile sind ein starkes Signal."

Datum der Urteilsverkündung: 15.11.2023
Aktenzeichen: 23 U 15/22 und 23 U 112/22
Gericht: Kammergericht Berlin – nicht rechtskräftig

Vorangegangene Urteile:

Klausel für Preisanpassungen bei Spotify unwirksam

Urteil ansehen

Preisanpassungsklausel für Netflix-Abos ungültig

Urteil ansehen

Downloads

Urteil Kammergericht | 23U 15/22 und 52 O 157/21 LG Berlin | 15.11.2023 - nicht rechtskräftig

Urteil Kammergericht | 23U 15/22 und 52 O 157/21 LG Berlin | 15.11.2023 - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 7.49 MB
Urteil Kammergericht | 23 U 112/22 und 52 O 296/21 LG Berlin | 15.11.2023 - nicht rechtskräftig

Urteil Kammergericht | 23 U 112/22 und 52 O 296/21 LG Berlin | 15.11.2023 - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 6.87 MB

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (410)
Dokumente (13)
Urteil des LG Berlin II vom 29.08.2024 | Az. 52 O 254/23 - nicht rechtskräftig

Urteil des LG Berlin II vom 29.08.2024 | Az. 52 O 254/23 - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 4.04 MB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 44/23

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 44/23

Ansehen
PDF | 119.56 KB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 40/23

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 40/23

Ansehen
PDF | 72.57 KB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2024 | Az. I ZR 168/23

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2024 | Az. I ZR 168/23

Ansehen
PDF | 214.85 KB
Urteil OLG Köln zur Lufthansa-Klausel

Urteil OLG Köln zur Lufthansa-Klausel

OLG Köln gibt vzbv-Klage gegen die Deutsche Lufthansa AG statt

Ansehen
PDF | 7.83 MB
Urteile (1413)
Termine (6)
Videos & Grafiken (4)
So funktionieren Sammelklagen

So funktionieren Sammelklagen

Einfache Anmeldung, keine Prozesskostenrisiken und bei Erfolg gibt es Schadensersatz zurück - Sammelklagen der Verbraucherzentrale haben zahlreiche Vorteile für Verbraucher:innen. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren.

Video ansehen
Sammelklage gegen Vodafone

Sammelklage gegen Vodafone

Video ansehen
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Jana Brockfeld

Jana Brockfeld

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0