Datum: 26.03.2019

EU verbessert Gewährleistungsrecht für Verbraucher

vzbv fordert zügige Umsetzung in deutsches Recht

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Quelle: goodluz - fotolia.com

Das Europäische Parlament hat am 26. März 2019 grünes Licht für eine Verbesserung des Gewährleistungsrechts für Verbraucher gegeben. Als Ergebnis des Beschlusses werden zwei Richtlinien der EU in Kraft treten: die Richtlinie über digitale Inhalte und die Richtlinie über den Warenhandel. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, die beiden Richtlinien zügig ins deutsche Recht umzusetzen.

Verbraucher werden von den Richtlinien dadurch profitieren, dass

  • Gewährleistungsrechte in Zukunft auch dann greifen, wenn Verbraucher digitale Dienste nicht mit Geld bezahlen, sondern den Anbietern der Dienste ihre Daten zur Verfügung stellen.
  • Anbieter von Produkten mit integrierter Software (IoT oder Smart Devices) verpflichtet werden, Verbrauchern Sicherheitsupdates zur Verfügung zu stellen, solange die Verbraucher das vernünftigerweise erwarten können,
  • Verbraucher für die Dauer eines Jahres nach dem Kauf einer Ware von einer Beweislastumkehr profitieren, d.h. dass bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, dass der vom Verbraucher gerügte Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat.

Der Beschluss eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auch längere Gewährleistungsfristen als zwei Jahre einzuführen. Hiervon sollte die Bundesregierung nach Ansicht des vzbv Gebrauch machen, soweit es um hochwertige und langlebige Gebrauchsgüter wie Autos, Waschmaschinen oder Kühlschränke geht.

Am 26. Mai 2019 ist Europawahl. Von gemeinsamen Regeln in der Europäischen Union profitieren Verbraucher konkret in ihrem Alltag. Der vzbv fordert von den Parteien, die zur Europawahl antreten, die Alltagsprobleme von Verbrauchern in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen. So kann das Vertrauen in ein gemeinsames Europa und einen gemeinsamen Binnenmarkt gestärkt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

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