Gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) und dem Sozialverband VdK Deutschland hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Neuaufstellung der UPD in einer Stiftung bürgerlichen Rechts vorgelegt.
Beim Neustart der UPD müssen Unabhängigkeit und Dauerhaftigkeit sicherstellt gestellt sein. Genau das ermöglicht die Stiftungsform. Da die aktuelle Trägerschaft der UPD Ende 2023 ausläuft, sollte die Neuaufstellung der UPD sollte eines der ganz wichtigen gesundheitspolitischen Anliegen des ersten Halbjahres 2022 sein.
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