Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Stellungnahme Zweifel geäußert, dass der Vorschlag der EU-Kommission für einen Data Act die selbst gesteckten Ziele erreichen kann. Der Data Act soll die Verfügbarkeit und Portabilität von Daten unter Beachtung des Datenschutzes erleichtern.
Zwar begrüßt der vzbv, dass nicht-personenbezogene Daten besser verfügbar gemacht werden sollen. Das würde auch den Wettbewerb verbessern. Allerdings sei die Grundkonstruktion des Data Act fragwürdig, wesentliche Definitionen blieben unklar und die Rollen der Akteure sowie damit einhergehende Rechte und Pflichten seien nicht eindeutig zugewiesen.
Problematisch ist aus Sicht des vzbv darüber hinaus, dass der Vorschlag an einigen Stellen nicht deutlich genug zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten unterscheidet. Auch grenze er Datentransfers von Unternehmen untereinander (B2B) sowie zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen (B2C) nicht überall eindeutig voneinander ab.
Für den vzbv ist klar: In keinem Fall darf der Schutz personenbezogener Daten durch den Data Act unterlaufen werden.
Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für einen Data Act veröffentlicht, der die Verfügbarkeit von Daten unter Beachtung der europäischen Grundwerte erleichtern soll. Der Data Act soll harmonisierte Vorschriften über den Zugang zu Daten schaffen, die durch die Nutzung von vernetzten Produkten – etwa vernetzten Fahrzeugen – erzeugt wurden. Damit soll die Rechtsicherheit für Nutzer:innen, Dateninhaber:innen und Datenempfänger:innen erhöht werden. Der Datenschutz soll unberührt bleiben.