Betrüger kaufen online mit gestohlenen Kreditkartendaten ein, aber die Bank erstattet kein Geld: Verbraucher:innen haben nach betrügerischen Zugriffen auf ihr Konto immer wieder Schwierigkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Das zeigt eine Analyse von Beschwerden aus der Beratung der Verbraucherzentralen, die der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ausgewertet hat. Dabei hätte die 2018 in Deutschland umgesetzte EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD-2 die Verbraucherrechte bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen stärken sollen.
Die Analyse lässt zweifeln, ob Verbraucher:innen ausreichend gegen Betrug geschützt sind. Laut Analyse lehnen Banken immer wieder Erstattungsansprüche mit dem Argument ab, dass Verbraucher:innen grob fahrlässig gehandelt hätten. Verbraucher:innen haben kaum eine Möglichkeit, den pauschalen Vorwurf zu widerlegen.
Dies widerspricht aber zentralen Anliegen der Richtlinie, welche etwa bei Online-Zahlungen die Beweislast für eine Fahrlässigkeit beim Zahlungsdienstleister sieht. Der vzbv hat die Erkenntnisse in die Evaluation der PSD-2-Richtlinie durch die Kommission eingebracht.
Um frühzeitig Probleme und Missstände aufdecken zu können, analysiert der Verbraucherzentrale Bundesverband das Marktgeschehen in den Bereichen Digitales, Energie und Finanzen. Dafür werten die Teams der Marktbeobachtung Verbraucherbeschwerden aus. Mit den Ergebnissen kann der vzbv gezielt Maßnahmen einleiten, um Probleme im Sinne der Verbraucher:innen zu lösen.