Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 veröffentlicht.
Darin fordert der vzbv:
- Mehr Unternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzehmen.
- Statt „etablierter“ Geschäftsbeziehungen muss ein risikobasierter Ansatz den Umfang der Sorgfaltspflichten von Unternehmen vorgeben.
- Die Kommission muss Industrieinitiativen sowie die Rolle von Audits und Zertifizierungen stärker regulieren.
Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Richtlinienvorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit veröffentlicht. Wenn der Vorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen wird, müssen die Mitgliedsstaaten diesen innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
Der Richtlinienvorschlag sieht aktuell eine behördliche Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsstaaten durch bestehende Behörden und Agenturen vor. Wenn die Bundesregierung die Richtlinie umsetzen muss, wird aller Voraussicht nach das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) europarechtskonform angepasst.