Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder konnten sich nicht auf eine gemeinsame Position zur Absicherung von Elementarschäden verständigen. Während die Länder weiterhin eine Versicherungspflicht fordern, hält die Bundesregierung ein Opt-out-Modell für ausreichend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlägt vor, dass alle Wohngebäudeversicherungen automatisch einen Schutz gegen alle relevanten Klimarisiken enthalten. Statement von Ramona Pop, Vorständin vzbv:
„Der Vorschlag der Bundesregierung wird dem Schutz vor Schäden von Klimakatastrophen nicht gerecht. Demnach sollen Versicherer künftig ihren Kundinnen und Kunden einen erweiterten Elementarschutz anbieten müssen, diesen sollen Gebäudeeigentümer aber abwählen können. Zudem sollen nur einige Naturrisiken abgesichert werden können, nicht aber alle, die es tatsächlich gibt. So könnte sich zum Beispiel weiterhin niemand gegen Sturmflut oder steigendes Grundwasser absichern.
Der vzbv fordert deshalb: Wer eine Wohngebäudeversicherung hat, muss künftig automatisch gegen alle relevanten Naturgefahren abgesichert sein. Um eine hohe Abdeckung zu gewährleisten, sollte eine entsprechende Regelung auch für alte Verträge gelten. Derzeit haben 95 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung. Mit der Erweiterung des Versicherungsschutzes ließe sich die gewünschte Verbreitung der Elementarschadenversicherung auch ohne eine ausdrückliche Versicherungspflicht erzielen.“
Der vzbv fordert unter anderem
- Alle Neu-Verträge von Gebäudeversicherungen sollen automatisch heute bereits versicherbaren Naturgefahren wie Hochwasser und Starkregen um fassen.
- Der Schutz soll zusätzlich um Sturmflut, Trockenheit und Austrocknung, steigendes Grundwasser und Durchfeuchtung erweitert werden.
- Altverträge sollen zu einem Stichtag auf den neuen Versicherungsschutz umgestellt werden.